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Kfz-Versicherung: Wo die Versicherer am Tarif schrauben

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Kfz-Versicherung: Wo die Versicherer am Tarif schrauben

01.11.2012, 12:23 Uhr | transparo

Wechsel von Kfz-Versicherung kann sich lohnen  (Quelle: imago)

Wechsel von Kfz-Versicherung kann sich lohnen (Quelle: imago)

Der 30. November ist Stichtag. Bis dahin können Verbraucher bei ihre alte Kfz-Versicherung kündigen und eine Police bei einem neuen Anbieter abschließen. Natürlich nur, wenn es auch bessere Leistungen oder günstigere Konditionen gibt. Daher schrauben auch die Versicherer immer wieder an ihren Kfz-Tarifen. Meist verbessern sich die Tarife im Branchendurchschnitt, in Details kann es jedoch auch schlechter werden.

Dieses Jahr werden sich der Wegfall des Rabattretters und die neuen Schadenfreiheitsklassen bei vielen neuen Tarifen bemerkbar machen. Da die Autoversicherer ihre Preise ständig ändern, lohnt es sich, regelmäßig nach einem besseren Angebot Ausschau zu halten.

Neue Schadenfreiheitsklassen

Immer mehr Autoversicherer haben neue Schadenfreiheitsklassen, die lange Rabattstaffel mit bis zu 36 Stufen ersetzt die alte Rabattstaffel mit 25 Stufen. Im Frühjahr 2011 begann die Allianz ihr System zu ändern. Anfang 2012 zogen der Versicherer HUK-Coburg und andere Anbieter nach.

Unfallfreie Jahre wirken sich günstig auf den Versicherungsbeitrag aus. Für jedes schadenfreie Jahr steigt der Fahrer um eine Schadenfreiheitsklasse nach oben, dies reduziert seine Prämie (Schadenfreiheitsrabatt). Meldet ein Kunde einen Schaden und übernimmt die Versicherung die Kosten, wird der Fahrer in eine schlechtere Klasse zurückgestuft und muss wieder mehr Beitrag zahlen.

Beitragssatz kann auf 20 Prozent sinken

Bislang gab es meist 25 Schadenfreiheitsklassen. Erreichte ein Autofahrer die höchste Klasse, musste er in der Regel nur noch 30 Prozent des Grundbeitrags zahlen. "Inzwischen arbeitet mehr als die Hälfte aller Versicherer mit einer neuen Staffel von Schadenfreiheitsklassen und die reichen zum Teil bis zur Schadenfreiheitsklasse 36. Wir erwarten, dass ab 2013 noch mehr Versicherer ihr System wechseln werden", so Sabine Goebel, Produktmanagerin beim Vergleichsportal transparo. Wer die Schadenfreiheitsklasse 35 erklommen hat, wird bei manchen Anbietern mit dem Beitragssatz von 20 Prozent belohnt.

Jemand, der 35 Jahre unfallfrei gefahren ist, zahlt somit 20 Prozent des Grundbeitrags. Wechselwillige sollten sich davon aber nicht blenden lassen, sondern bei ihrem Tarifvergleich die tatsächliche Prämie im Auge behalten. Denn offen ist, mit welchem Grundbeitrag die jeweilige Versicherung rechnet. 20 Prozent bei einem Grundbeitrag von 1600 Euro sind zum Beispiel mehr als 30 Prozent von 1000 Euro.

Wegfall des Rabattretters

Die lange Rabattstaffel ist zugleich das Ende des Rabattretters. Diese günstige Sparmöglichkeit für erfahrene Autofahrer fehlt in fast allen Tarifen mit der neuen Rabattstaffel. Laut dem Vergleichsportal transparo hatten 2009 rund 60 Prozent der Tarife den Rabattretter inklusive. Im Herbst 2012 sind es nur noch etwa 30 Prozent.

Der Rabattretter ist bisher eine Belohnung für diejenigen, welche besonders lange unfallfrei fuhren. Voraussetzung: Der Versicherte hat die Schadenfreiheitsklasse 25 erreicht. Verursacht er dann einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, wird er nicht in einen teurere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und zahlt weiterhin seinen alten Beitrag.

Der neue Rabattretter heißt Rabattschutz und kostet extra

Wechselwillige, die derzeit vom Rabattretter profitieren würden, sollten vor einem geplanten Wechsel sehr gut vergleichen. Sie verlieren bei den meisten Anbietern jetzt den Rabattretter. Es gibt zwar eine Alternative – den Rabattschutz, doch der kostet Mehrbeitrag.

Geldanlagen für Enthusiasten

War der alte Rabattretter noch im Versicherungsbeitrag inklusive, müssen nun zwischen zehn und 15 Prozent mehr berappt werden. Doch gibt es jetzt auch einen Vorteil: Den Rabattschutz kann fast jeder Autofahrer bekommen und sich damit einen Unfall als "Freischuss" erkaufen. Das Prinzip ist ähnlich. Nach einem Schaden zahlt der Kunde keinen höheren Beitrag. Bei manchen Versicherern sind Voraussetzungen an den Extra-Schutz gebunden. In den manchen Tarifen reicht schon die Schadenfreiheitsklasse 4 aus. Andere Versicherer knüpfen mehrere Bedingungen daran: Mindestalter 24, keine Unfälle in den letzten zwei Jahren und mindestens Schadenfreiheitsklasse 5.

Neuer Versicherer kann Kunden zurückstufen

Ein Wermutstropfen bleibt: Gab es einen Schaden und wechselt der Versicherer anschließend zu einem neuen Anbieter, wird der Schaden durch den Altanbieter weitergemeldet. Was der Rabattschutz beim alten Versicherer verhindert hat, macht dann der neue Versicherer: Er stuft den Kunden wegen des Schadens zurück.

Auch das verringert die mögliche Ersparnis bei einem Wechsel. Sabine Goebel von transparo sieht darin ein Bestreben der Versicherer, die Kunden vom Anbieterwechsel abzuhalten und die Bindung an die Gesellschaften zu verstärken.

Bei Tarifverbesserungen immer auf dem neuesten Stand

Ein weiterer Trend ist die so genannte Innovationsklausel. Versicherer wie zum Beispiel HDI, Kravag, VHV und der Volkswohlbund haben ein Leistungsupgrade in ihre Bedingungen aufgenommen.

Wenn die Gesellschaft ihr Tarifwerk verbessert und für die Mehrleistung keine Mehrprämie gefordert wird, dann gelten die neuen Bedingungen jetzt automatisch auch für bestehende Verträge. Die Gefahr, dass bei Altverträgen noch veraltete Bedingungen gelten, wird dadurch verringert.

Fahrerversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung galt Verbraucherschützern oft als überflüssiger Schutz. Und tatsächlich: Insassen können Schadenersatz bei unfallbedingten Schäden vom Fahrzeughalter oder Fahrer eines Fahrzeuges fordern, diese Ansprüche sind schon durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Auch Forderungen von Familienangehörigen. Nur der Fahrer selbst bekäme auf diesem Weg kein Geld. Dafür führen die Versicherer verstärkt den Fahrerschutz ein. Wird die Autoversicherung noch um den Schutz einer Fahrerversicherung erweitert, werden alle finanziellen Schäden des Fahrers oder seiner Hinterbliebenen beglichen.

01.11.2012, 12:23 Uhr | transparo

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