07.01.2013, 16:47 Uhr | t-online.de, AFP
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) hat im vergangenen Jahr bei Unternehmen eine Rekordsumme an Nachforderungen für nicht gezahlte oder zu wenig entrichtete Sozialabgaben für Beschäftigte eingetrieben. Die Nachforderungen hätten sich auf 432 Millionen Euro belaufen, erklärte ein Sprecher der DRVB in Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte, Arbeitgeber entzögen sich zunehmend ihrer sozialen Verantwortung.
2009 haben sich die Nachforderungen für Sozialversicherungsbeiträge noch auf 366 Millionen Euro summiert, erklärte der DRVB-Sprecher. 2010 waren es 371 Millionen Euro, 2011 rund 415 Millionen Euro. Das Rekordniveau wurde demnach im vergangenen Jahr erreicht, obwohl 2012 über 20.000 Arbeitgeber weniger geprüft wurden als noch 2011.
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"Immer öfter versuchen sich Arbeitgeber ihrer sozialen Verantwortung zu entziehen", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Annelie Buntenbach, die zugleich Vorsitzende im Vorstand des DRVB ist, dem "Hamburger Abendblatt". Sozialversicherungsbeiträge nicht zu zahlen, sei "zutiefst unsozial und der Versuch, für höheren Profit die sozialen Risiken allein auf dem Rücken der Arbeitnehmer abzuladen".
Das sei "kein Kavaliersdelikt", sondern müsse kontrolliert und entsprechend geahndet werden, kritisierte Buntenbach. Der Betrug werde durch kurzfristige oder nicht abgesicherte Beschäftigung, Werkverträge, Scheinselbstständigkeit und Minijobs begünstigt.
Der Sprecher der DRVB warnte hingegen davor, die Daten der Betriebsprüfungen zu überinterpretieren. "Aus der steigenden Höhe der Forderungen kann kein Trend abgeleitet werden", erklärte er. Die DRVB habe in der Betriebsprüfung neue Felder übernommen. Dadurch steige auch die Höhe des potenziellen Abgabevolumens, das durch die DRVB kontrolliert wird - und entsprechend auch die Nachforderungen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion forderte angesichts der Zahlen "scharfe Kontrollen und eine konsequente Ahndung von Beitragshinterziehung". Arbeitnehmer dürften "nicht die Verlierer sein, denn es kann und darf nicht sein, dass Arbeitgeber auf Kosten ihrer eigenen Mitarbeiter Gewinne erschleichen", erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach (CDU).
Bei einer Straftat im Zusammenhang mit Beitragshinterziehung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Die Deutsche Rentenversicherung prüft alle vier Jahre jeden Arbeitgeber in Deutschland.
Quelle: t-online.de, AFP
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