25.06.2013, 12:29 Uhr | dpa, t-online.de, dpa-AFX
Die Flut zerstörte etliche Existenzen - ein Haus versinkt im Wasser in der Nähe von Fischbeck in Sachsen-Anhalt (Quelle: Reuters)
Die Bundesregierung lehnt eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ab: "Auf Seiten der Bundesregierung besteht das Bestreben, die geringe Versicherungsdichte nicht durch eine Pflichtversicherung, sondern durch eine freiwillige Lösung zu erhöhen", heißt es in einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestages, die der "Passauer Neuen Presse" vorliegt. Das "zu geringe Bewusstsein" in der Bevölkerung solle durch Kampagnen geschärft werden. Zudem sollten Vorbeugemaßnahmen dazu führen, dass "die Versicherbarkeit einzelner Objekte weiter erhöht wird".
Gegen eine Zwangsversicherung bestehen bereits seit der Flut 2002 verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem müsste der Staat milliardenschwere Garantien geben.
Die Bundesländer hatten sich jetzt dennoch dafür ausgesprochen. Sie argumentierten, dass hohe Prämien und Selbstbehalte eine Versicherung für jene zu teuer mache, die den Schutz am nötigsten bräuchten. Gerechter sei es, die Kosten auf alle umzulegen.
Die Versicherungsbranche selbst lehnt dies ab. Aus ihrer Sicht ist es ungerecht, wenn Hausbesitzer im sicheren Hinterland für das Risiko derjenigen mit Flussblick aufkommen müssten. Zudem fördere eine Pflichtversicherung Bauten in Risikogebieten und minderten den Anreiz zum Hochwasserschutz.
Trotz der vermeintlichen Absage im Versicherungsschutz, stehen die Flutopfer nicht ganz ohne Hilfen da. Demnach bekommen sie nicht nur Soforthilfen von Bund und Ländern, sie können auch eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin.
Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung werden zum Beispiel unbürokratisch als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Allerdings nur, wenn der Schaden nicht bereits von einer Versicherung ersetzt wurde.
Fällige Steuern können außerdem gestundet werden. Dafür müssen Betroffene bis zum 30. September einen Antrag stellen. Zinsen werden die Finanzämter für die Ausstehenden Beträge in diesen Fällen nicht verlangen.
Durchatmen können auch säumige Steuerzahler. Sind diese durch die Fluten geschädigt, werden Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. September ausgesetzt. Vermieter können beim Wiederaufbau von Gebäuden Sonderabschreibungen vornehmen. Werden Schäden beseitigt, lassen sich Beträge bis zu 45.000 Euro als Erhaltungsaufwand steuermindernd geltend machen.
Bei den diesjährigen Überschwemmungen in Deutschland rechnen die Versicherungen mit höheren Sachschäden als beim Hochwasser im August 2002. Nach Schätzungen der Agentur Air Worldwide belaufen sich die versicherten Schäden derzeit auf 5,8 Milliarden Euro.
Durch das Elbe-Hochwasser vor elf Jahren entstand nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Privathaushalten und Unternehmen ein versicherter Schaden von 1,8 Milliarden Euro. Der volkswirtschaftliche Schaden wurde auf elf Milliarden Euro geschätzt.
25.06.2013, 12:29 Uhr | dpa, t-online.de, dpa-AFX
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