19.07.2013, 09:10 Uhr | dapd, t-online.de
Um mit dem Nebeneinander von gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung Schluss zu machen, streben SPD, Grüne und Linke die Einführung der sogenannten Bürgerversicherung an. In diese sollen alle Bürger - also auch Beamte und Selbstständige - einzahlen. Durch eine von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Auftrag gegebene Studie erhält das Modell nun Rückenwind. Das Gutachten belege, dass die Bürgerversicherung bestehende Finanzierungsprobleme nachhaltig lösen könne, im Einklang mit dem Grundgesetz stehe und eine gerechte Verteilung der Lasten bringe, so Brigitte Döcker, Bundesvorstandsmitglied der AWO.
Umstritten ist das Konzept nicht zuletzt deshalb, weil es schon für Versicherte mit mittleren Einkommen Mehrkosten mit sich bringen dürfte, um solche mit geringen Einkommen zu entlasten. Außerdem wird befürchtet, dass die Zusammenlegung der Versicherungsarten tausende Jobs in der Versicherungsbranche kosten könnte.
Dennoch halten Vertreter wie der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach die Bürgerversicherung für "notwendig und umsetzbar ist". Wie der Autor der Studie, Stefan Greß von der Hochschule Fulda, sagte, entstehe durch die Einbeziehung aller Bürger sowie Einkunftsarten etwa in der Pflegeversicherung mehr Spielraum für Leistungsverbesserungen.
Wer dabei wie be- oder entlastet wird, beantworten die Verfasser der Studie jedoch nicht. Mit Blick auf den demografischen Wandel und höhere Ausgaben räumte AWO-Vertreterin Döcker lediglich höhere Belastungen ein: "Selbstverständlich muss man mehr bezahlen."
Die Einkommensgrenze für höhere Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung im Modell der AWO dürfte zwischen 4000 und 4500 Euro monatlich verlaufen. Der Grund: Die Grenze, bis zu der Kassenbeiträge bezahlt werden müssen, soll auf jene der Rentenversicherung angehoben werden.
Mitautor Karl-Jürgen Bieback von der Universität Hamburg hält die Integration der Privatversicherten in die Bürgerversicherung für verfassungsrechtlich zulässig. Dies stärke die "horizontale und vertikale Gerechtigkeit", sagte er. Auch das Bundesverfassungsgericht habe einen solchen Schritt als "zumutbar und angemessen" bewertet.
Nach seiner Einschätzung könnte durch die Beitragspflicht aller der Beitragssatz für Gesundheit und Pflege zusammen um ein bis zwei Prozentpunkte sinken. Derzeit werden für gesetzlich Versicherte unterm Strich gut 17,5 Prozent vom Bruttolohn dafür fällig: Die Beschäftigten tragen 9,2 Prozent, die Arbeitgeber 8,3 Prozent.
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