Urteil
Verletzung bei Verfolgungsjagd: Versicherung zahlt nicht immer08.08.2013, 09:59 Uhr | t-online.de, dpa
Bei der Verfolgungsjagd ist vorsicht geboten, denn der Versicherungsschutz besteht nicht immer (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Wer die Flucht eines Verbrechers verhindern will, der sollte vorsichtig sein. Denn bei einer Verletzung im Zuge der Verfolgung zahlt die Unfallversicherung nicht immer. Der Schutz entfällt nämlich, wenn es dem Verfolger nicht um die Festnahme des Täters, sondern um die Wiedererlangung des Diebesguts geht. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Sozialgerichts Berlin (Az.: S 163 U 279/10).
Wer einen Dieb verfolgt, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn sich die Verfolgung im Ausland auf einer Reise ereignet. Abhängig ist jedoch der Grund der Verfolgung.
In dem konkreten Fall war der Mann zu einem Kongress nach Barcelona geflogen. Er nutzte das anschließende Wochenende, um die Stadt zu erkunden. Nach einem Restaurantbesuch überfielen ihn zwei Männer und stahlen ihm die Brieftasche. Als der Kläger den Tätern nachsetzte, stellte ihm einer der Diebe ein Bein. Er stürzte und brach sich den Ellenbogen woraufhin die Täter entkamen.
Die Unfallkasse lehnte den Versicherungsschutz jedoch ab, mit der Argumentation, dem Bestohlenen sei es nur darum gegangen, seine Brieftasche wiederzubekommen.
Das Gericht schloss sich dieser Meinung an. Zwar sei derjenige versichert, der sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig sei, persönlich einsetze. Versichert wäre der Sturz somit gewesen, wenn der Mann die Verfolgung auch aufgenommen hätte, ohne dass es um seine Brieftasche gegangen wäre. Davon war das Gericht jedoch nicht überzeugt.
08.08.2013, 09:59 Uhr | t-online.de, dpa
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