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Wildunfall-Versicherung: Ohne Nachweis bekommen Geschädigte kein Geld


Kein Geld ohne Nachweis
Bei Wildunfällen gehen Geschädigte oft leer aus

SKO

Aktualisiert am 25.10.2013Lesedauer: 2 Min.
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Im Herbst und Winter steigt die Gefahr von Wildunfällen dramatisch an.Vergrößern des Bildes
Im Herbst und Winter steigt die Gefahr von Wildunfällen dramatisch an. (Quelle: dpa-bilder)

Vor allem im Herbst und im Winter, wenn es früh zu dämmern beginnt, erhöht sich für Fahrzeugführer die Gefahr von Wildunfällen. Während die Vollkaskoversicherung in aller Regel für so entstandene Schäden aufkommt, kommt es bei der Teilkaskoversicherung häufig zu Problemen. Denn der Geschädigte muss stets beweisen, dass der Schaden an seinem Fahrzeug durch einen Zusammenstoß mit Haarwild verursacht wurde.

Wie die Rechtsanwaltskammer Koblenz mitteilt, ist die Beweisführung völlig unproblematisch, wenn das verletzte oder getötete Tier aufgefunden wird und zudem noch Spuren davon am Fahrzeug sichergestellt werden können. Unerheblich ist dabei auch, ob das Tier in Bewegung war oder nicht. Auch wenn ein Schaden entstanden ist, weil ein Kraftfahrer einem größeren Tier ausgewichen ist, ist die Versicherung prinzipiell eintrittspflichtig. Bei kleineren Tieren wie Dachsen greift diese Regelung der geltenden Rechtsprechung zufolge aber nicht, weil von einem Zusammenprall mit diesen kein erheblicher Schaden am Auto zu erwarten ist.

Ohne Spuren sind Zeugen umso wichtiger

Jedoch kann sich die Durchsetzung von Ansprüchen bei Wildunfällen den Rechtsexperten zufolge als äußerst schwierig erweisen. Denn der Versicherte ist in der Beweispflicht und muss den Unfallhergang deshalb zweifelsfrei belegen. Und hier liegt das eigentliche Problem: Falls keine Spuren vom Haarwild am Fahrzeug vorhanden sind, bleibt nur die Hoffnung auf Zeugenaussagen, um die Versicherung von der Richtigkeit des geschilderten Geschehens zu überzeugen. Sonst besteht die Gefahr, dass der Geschädigte leer ausgeht.

Wie also muss sich ein Kraftfahrer verhalten, um eine Kollision mit einem Tier von vornherein möglichst zu vermeiden? Eine angepasste Fahrweise und erhöhte Aufmerksamkeit gerade bei Dunkelheit ist freilich das A und das O. Taucht ein Tier am Straßenrand auf, sollte der Fahrer abbremsen, hupen und das Fernlicht in jedem Fall ausschalten.

In jedem Fall die Polizei verständigen

Kommt es dennoch zu einem Unfall, muss sofort die Polizei kontaktiert werden, die dann den zuständigen Förster informiert, wie der Versicherer ARAG informiert. Flüchtet das verletzte Tier nach einem Unfall, muss ebenfalls die Polizei kontaktiert werden, damit die Beamten die sogenannte Wildbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen.

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