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Bundessozialgericht: Männer-Perücke von der Krankenkasse nur in seltenen Fällen


Keine Männer-Perücke von der Kasse
Hohes Gericht findet Benachteiligung gegenüber Frauen okay

Von afp, dpa-tmn
22.04.2015Lesedauer: 2 Min.
Nur junge Männer können in Ausnahmefällen Perücken von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.Vergrößern des BildesNur junge Männer können in Ausnahmefällen Perücken von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. (Quelle: imago/ Lem)
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Von wegen Gleichberechtigung: Männer ohne Haare haben in der Regel keinen Anspruch darauf, dass ihnen die gesetzlichen Krankenkassen eine Perücke bezahlen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ließ lediglich Ausnahmen in ganz besonderen Fällen zu: Kindern und jungen Männern bis etwa 30 Jahre, denen krankheitsbedingt auch Brauen, Wimpern und der Bartwuchs fehlten, können Perücken von der Krankenversicherung bezahlt bekommen (Az.: B 3 KR 3/14 R).

Haarverlust sei bei Männern üblich, die Benachteiligung gegenüber Frauen daher gerechtfertigt, begründete das BSG sein Urteil. Das Gericht wies damit die Klage eines heute 76-jährigen Mannes aus Rheinland-Pfalz ab. Krankheitsbedingt leidet er seit seinem 45. Lebensjahr an vollständiger Haarlosigkeit. Hinzu kommt eine mit Sonnenempfindlichkeit verbundene Hautkrankheit.

Haarverlust bei Männern keine "störende Auffälligkeit"

Seine Krankenkasse hatte ihm früher mehrfach eine Perücke bezahlt. Als er 2011 im Alter von 74 Jahren erneut einen Antrag stellte, lehnte die Kasse ab. Haarverlust werde bei Männern in seinem Alter nicht als "störende Auffälligkeit" empfunden.

Der Mann kaufte sich die ärztlich verordnete Kunsthaarperücke für 820 Euro aus eigener Tasche und verlangte dieses Geld dann von der Kasse zurück. Schließlich bekämen auch Frauen den künstlichen Haarschmuck bezahlt. Auch bei ihm gehe es nicht um den bei Männern üblichen genetisch und altersbedingten Haarverlust, sondern um eine Krankheit. Die Ungleichbehandlung sei daher nicht gerechtfertigt.

Männer-Glatzen werden nicht angestarrt

Wie schon die Vorinstanzen sah auch das BSG dies anders. "Die überwiegende Zahl der Männer verliert im Laufe des Lebens ganz oder teilweise ihr Kopfhaar", erklärten die Kasseler Richter zur Begründung. "Dadurch erregen Männer aber weder besondere Aufmerksamkeit im Sinne von Angestarrt-Werden noch werden sie stigmatisiert." Das gelte auch für den äußerlichen Eindruck von Männern, bei denen der Haarverlust krankheitsbedingt sei.

Für Frauen sei die Situation dagegen anders. Hier gebe es einen Haarverlust aus biologischen Gründen in der Regel nicht. Eine Frau ohne Kopfhaar weiche von der Norm ab und ziehe daher "die Blicke anderer auf sich". Dies könne "Krankheitswert" haben, "so dass die Versorgung mit einer Perücke bei Frauen Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann".

So sieht das auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen: Keine Augenbrauen, dichtes schwarzes Haar im Gesicht oder eine Glatze - das sind körperliche Auffälligkeiten, die vielen Betroffenen zu schaffen machen können. Die Krankenkassen übernehmen für Behandlungen oder Hilfsmittel in solchen Fällen aber nur unter bestimmten Umständen die Kosten. Der Betroffene muss entweder in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt oder äußerlich entstellt sein.

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