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Kredite: Richter verbieten Bearbeitungsgebühren

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Richter unterbinden Gebührenwahn bei Krediten

17.05.2011, 12:28 Uhr | dapd, dapd, t-online.de

Urteile: Banken dürfen bei Krediten keine Bearbeitungsgebühr kassieren (Foto: imago) (Quelle: imago)

Urteile: Banken dürfen bei Krediten keine Bearbeitungsgebühr kassieren (Foto: imago) (Quelle: imago)

Herber Dämpfer für Banken in Deutschland: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat Bearbeitungsgebühren für Darlehen für unwirksam erklärt. Demnach dürfen die Institute künftig ihre Darlehens-Kunden nicht mehr abkassieren. Entsprechende Klauseln im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank haben damit keine Wirkung mehr (Az. 17 U 192/10). Allerdings ließ der Senat eine Revision für die Beklagte offen, die nun Einspruch gegen das Urteil einlegen kann.

Kredite kosteten mindestens 50 Euro Gebühr

Laut der Klausel mussten Kunden zwei Prozent aus dem Darlehensbetrag, mindestens jedoch 50 Euro als Bearbeitungsgebühr an die Bank entrichten. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. war beim Landgericht Karlsruhe gegen die Klausel vorgegangen und hatte Recht bekommen. Die Bank legte beim OLG Berufung ein, blieb aber erfolglos. Das OLG ließ aber die Revision zu, da der Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage noch keine grundsätzliche Entscheidung getroffen hat.

Die OLG-Richter entschieden, dass die Klausel nicht dem Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entspreche und schon daher unwirksam sei. So sei nicht klar, zu welchem Zeitpunkt die Bearbeitungsgebühr konkret entstehe, ob die Gebühr bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten werde oder in welcher Weise sie zu zahlen sei.

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Keine Dienstleistung für den Verbraucher

Der Verwaltungsaufwand der Bank stelle keine Dienstleistung für den Kunden dar. So diene etwa die Prüfung der Bonität des Kreditnehmers den Vermögensinteressen der Bank, die spätere Forderungsausfälle vermeiden wolle. Nach der Rechtsprechung sei es aber unzulässig, für Arbeiten in den AGB ein Entgelt zu bestimmen, wenn diese keine Dienstleistungen für den Kunden darstellten, sondern im eigenen Interesse durchgeführt würden.

Quelle: dapd, dapd, t-online.de

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