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Sparzinsen: So verschenken Sie kein Geld bei alten Verträgen

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Sparzinsen: So verschenken Sie kein Geld bei alten Verträgen

27.06.2013, 08:58 Uhr | dpa-tmn

Alte Sparverträge sollten Verbraucher genau unter die Lupe nehmen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Alte Sparverträge sollten Verbraucher genau unter die Lupe nehmen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Bei alten Banksparverträgen, die derzeit fällig werden, bekommen Verbraucher oft deutlich weniger ausgezahlt als ursprünglich errechnet. Der Grund dafür: Das Geldinstitut hat zwischenzeitlich die Zinsen angepasst. Das müssen Sparer jedoch nicht klaglos akzeptieren. Dem Bundesgerichtshof (BGH) zufolge dürfen sie auf Nachschlag hoffen.

Bonuszinsen erst bei Vertragsende

"Wer vor zehn oder zwanzig Jahren einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, bekam dafür anfangs häufig vier Prozent Zinsen und mehr", erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. "Damit die Kunden die lange Vertragslaufzeit von oft bis zu 25 Jahren einhalten, haben die Banken Bonuszinsen versprochen, die erst bei Vertragsende ausgezahlt werden."

Was viele nicht wissen: Seit Vertragsabschluss wurde die jährliche Verzinsung der Verträge dem sinkenden Zinsniveau angepasst. Daher ist die Auszahlungssumme deutlich niedriger als in den Modellrechnungen bei Abschluss ausgewiesen. "Die Bank kann sich bei laufenden Sparverträgen zwar das Recht vorbehalten, die Zinsen anzupassen", erklärt der Finanzexperte. "Allerdings darf das nicht willkürlich geschehen."

Banken müssen Referenzzins offenlegen

Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Banken einen nachvollziehbaren Referenzzins nennen. Verboten ist es den Geldinstituten auch, das Anpassungsrecht zum eigenen Vorteil zu missbrauchen. "Lange Zeit haben die Banken bei sinkendem Zinsniveau die Sparzinsen rascher und deutlicher angepasst als bei steigendem Zinsniveau. Eine solche Anpassung ist nicht rechtens", kritisiert Nauhauser.

Verbraucher sollten daher einen kritischen Blick in ihre Unterlagen werfen. "Zinsklauseln mit dem Zusatz 'zur Zeit' sind oft angreifbar. Dann muss die Bank offenlegen, nach welchem Referenzzins sie die Zinsen angepasst hat." Das Verhältnis von Sparzins zu Referenzzins müsse dabei über die Laufzeit gleichbleiben. "Betroffene können ihre Bank auffordern, zu belegen, dass die Zinsanpassungen stets angemessen waren", rät Nauhauser. In vielen Fällen könnten Kunden mit einem Nachschlag rechnen.

27.06.2013, 08:58 Uhr | dpa-tmn

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