Kredit mit Bearbeitungsgebühr
So fordern Sie Ihr Geld zurück22.08.2013, 16:11 Uhr | t-online.de, dpa-tmn
Viele Banken in Deutschland berechnen bei Privatkrediten Bearbeitungsgebühren, obwohl Gerichte diese Praxis bereits für unzulässig erklärt haben. Die Bearbeitung eines Kredits sei keine Dienstleistung für den Kunden, argumentieren die Richter, sondern liege im eigenen Interesse der Bank. Dennoch erstatten nur wenige Geldhäuser diese Gebühr von sich aus. Die Verbraucherzentrale Thüringen weist Betroffene darauf hin, die Rückerstattung ausdrücklich zu fordern, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder zu klagen.
Kreditantrag immer prüfen
Verbraucher sollten daher prüfen, ob sie in der Vergangenheit Kreditgebühren gezahlt haben. Diese Gebühren können formlos zurückgefordert werden. Wer die Gebühr im Jahr 2010 gezahlt hat, sollte auf jeden Fall noch in diesem Jahr handeln, um keine Verjährung des Anspruchs zu riskieren. Denn die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, schreibt die "Stiftung Warentest".
Verbraucher können auch bei neuen Verträgen Bearbeitungsgebühren vermeiden. Eine gezielte Prüfung kann helfen. Viele Banken weisen darauf hin, dass mit den Gebühren die Kosten bis zum Abschluss eines Kredits abgedeckt werden und daher die Kosten vom Kredit getrennt gesehen werden müssen.
Diese Beharrlichkeit kann sich aber auszahlen: So hatten Kunden Ende 2012 mit einer Bank einen Darlehensvertrag abgeschlossen, für den das Institut eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von drei Prozent berechnete. Per Musterbrief forderten die Verbraucher daraufhin die Bank zur Rückzahlung auf. Nachdem diese nicht gezahlt hatte, klagten die Verbraucher.
Das Amtsgericht Mönchengladbach gab den Verbrauchern Recht, zudem erklärte das Kreditinstitut die Anerkenntnis der Klageforderung. Die Bank wurde im Rahmen eines Anerkenntnisurteils verurteilt, an die Kläger die beanstandete Bearbeitungsgebühr plus Zinsen zu zahlen (Az.: 5 C 229/13). Den Kunden wurden fast 1000 Euro erstattet.
Die Bearbeitung eines Kredits sei keine Dienstleistung für den Kunden, argumentieren die Gerichte, sondern liege im eigenen Interesse der Bank. Dafür dürfe die Bank nicht extra kassieren, schreibt die "Stiftung Warentest" in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest".
22.08.2013, 16:11 Uhr | t-online.de, dpa-tmn
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