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Indien: Junge (17) fährt zwei Menschen tot – muss Aufsatz schreiben


Betrunken am Steuer
Jugendlicher fährt Menschen tot – bizarre Strafe

Von t-online, ams

Aktualisiert am 21.05.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein demolierter Porsche: Mit diesem Fahrzeug hat ein Minderjähriger zwei Menschen getötet.Vergrößern des BildesEin demolierter Porsche: Mit diesem Fahrzeug hat ein Minderjähriger zwei Menschen getötet. (Quelle: Juvenile Justice Board)
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Er hat zwei Menschen bei einer Alkoholfahrt getötet. Nun darf ein 17-Jähriger auf Kaution frei – unter wundersamen Bedingungen.

Ein 17-Jähriger, der betrunken einen tödlichen Unfall in Pune (Indien) verursacht hat, wurde auf Kaution freigelassen. Der Minderjährige, der Sohn eines prominenten Immobilienunternehmers aus der Stadt ist, wurde festgenommen, nachdem er mit seinem Porsche zwei IT-Spezialisten auf einem Motorrad gerammt und damit getötet hatte. Die beiden 24-Jährigen seien noch am Unfallort gestorben, berichtet die "Times of India". Zum Zeitpunkt des Aufpralls sei der Junge mit 160 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen.

Die Bedingungen seiner Freilassung sind bizarr: Ein Gericht legte fest, dass der Junge 15 Tage mit der Verkehrspolizei zusammenarbeiten und einen Essay über den Unfall verfassen muss, berichtet das Nachrichtenportal "Mint". Außerdem müsse er sich in Behandlung begeben, um seinen Alkoholkonsum in den Griff zu bekommen, und eine psychiatrische Beratung absolvieren, sagte ein Anwalt.

Vater und Pub-Besitzer müssen sich verantworten

Der tragische Vorfall ereignete sich gegen 2:30 Uhr morgens. Die Polizei hat nicht nur gegen den Fahrer des Porsches ein Verfahren eingeleitet – auch sein Vater und der Besitzer einer Bar, in der dem Minderjährigen Alkohol ausgeschenkt wurde, müssen sich vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte darauf bestanden, dass der Fahrer als Erwachsener behandelt werden sollte. Das Gericht entschied jedoch anders und gewährte dem Minderjährigen die Kaution unter den genannten Bedingungen.

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  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
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