t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
HomeAutoElektromobilität

Elektrofahrrad: Gesetze und Regeln für E-Bike und Pedelec


Elektrofahrrad: Gesetze und Regeln für E-Bike und Pedelec

tj (CF)

Aktualisiert am 02.03.2016Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Pedelecs dürfen Waldwege befahren, E-Bikes nicht.
Pedelecs dürfen Waldwege befahren, E-Bikes nicht. (Quelle: Eisend/imago-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Schlagzeilen
Symbolbild für einen TextKrach zwischen Nagelsmann und FCB-StarSymbolbild für einen Text"Tatort"-Star stirbt mit 53 JahrenSymbolbild für einen TextBeliebtes Medikament erhöht Demenzrisiko
Anzeige
Loading...
Loading...
Loading...

Wer mit einem Elektrofahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Gesetze und Regeln halten. Entscheidend ist dabei, welche Art der Zweiräder mit elektrischem Zusatzmotor Sie fahren. Dürfen Sie auf dem Radweg fahren? Gibt es eine Helmpflicht? Und brauchen Sie eine Fahrerlaubnis?

Pedelec und E-Bike: Wo liegen die Unterschiede?

Beim Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad, bei dem die Tretbewegungen des Fahrers durch einen eingebauten Elektromotor unterstützt werden. Der Motor läuft also nur, solange der Fahrer in die Pedale tritt – ohne aktives Treten ist eine Fortbewegung mit dem Pedelec nicht möglich. Nicht so beim E-Bike: Elektromotor und Geschwindigkeit lassen sich am Griff bedienen. Das E-Bike fährt demnach auch ohne Tretbewegung, der Fahrer muss nur das Gleichgewicht halten. Letztere gelten daher auch als Leichtmofas.

Pedelecs: Gleiche Regeln wie für Fahrräder


Alles rund um Elektrofahrräder


Wenn Sie sich für ein Pedelec als Elektrofahrrad entscheiden, müssen Sie sich gar nicht groß umgewöhnen. Es gelten die gleichen Gesetze und Regelungen wie für herkömmliche Fahrräder. Voraussetzung: Pedelecs haben eine maximale Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h und maximal 250 Watt starke Motoren. Es handelt sich im Grund um ein Fahrrad mit Tretunterstützung von bis zu 6 km/h.

Wie beim herkömmlichen Fahrrad gilt: Wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrrad einen benutzungspflichtigen Fahrradweg ankündigt, müssen Sie diesen benutzen. Fahren Sie dennoch auf der Straße, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.

Sofern Sie keine höheren Geschwindigkeiten als 20 km/h mit dem Zweirad erreichen, gilt keine Helmpflicht und es gibt auch keine gesetzliche Altersbeschränkung. Für Pedelecs gilt keine Führerscheinpflicht. Auch dann nicht, wenn sie mit einer sogenannten Anfahr- oder Schiebehilfe ausgestattet sind.

Elektrofahrrad: Gesetzliche Regelungen für E-Bikes

Anders sieht es aus, wenn Sie mit einem E-Bike unterwegs sind. Ein Elektrofahrrad mit einem Hilfsmotor von maximal 500 Watt bedarf immer einer entsprechenden Fahrerlaubnis. Auch hier genügen Mofa-Prüfbescheinigung oder ein normaler Führerschein. Das gesetzliche Mindestalter liegt entsprechend ebenfalls bei 15 Jahren.

Beschleunigt der Elektromotor das Zweirad über 25 Stundenkilometer hinaus bis maximal 45 km/h, reicht die Mofa-Prüfbescheinigung allerdings nicht mehr aus. Ein Führerschein der Klasse M ist für E-Bikes dieser Klasse obligatorisch.

Radwegnutzung: Unterschiede bei Pedelec und E-Bike

Sowohl für langsame, als auch für schnelle E-Bikes gilt: Fahrradwege sind tabu. Da diese Zweiräder zu den Kleinkraftfahrzeugen zählen, dürfen Sie damit auch keine Wege benutzen. Es sei denn, ein Zusatzschild zeigt an "Mofas frei". Zusätzlich schreibt das Gesetz für E-Bikes eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen vor, so der ADFC. Das heißt auch, dass viele schöne Radwege nur mit Fahrrädern und Pedelecs genutzt werden dürfen.

Unterschiede gibt es auch hinsichtlich Einbahnstraßen: E-Bike-Fahrer dürfen nicht in Gegenrichtung einfahren, Pedelec-Fahrer dagegen schon.

Gleiches gilt für Fußgängerzonen, die für Fahrräder freigegeben sind: Pedelecs sind erlaubt, E-Bikes nicht. Auch Waldwege und Fahrradabstellanlagen dürfen nur mit Pedelecs genutzt werden.

Helmpflicht und Promillegrenze

Auch wenn Sie im Straßenverkehr grundsätzlich ohne Alkohol im Blut unterwegs sein sollten: Das Gesetz unterscheidet bei der zugelassenen Promillegrenze zwischen Pedelecs und E-Bikes. Während für Pedelecs die für Fahrradfahrer übliche Grenze von maximal 1,6 Promille gilt, machen sich E-Bike-Fahrer – wie andere Kraftfahrzeugfahrer auch – ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille strafbar. Jeweils 3 Punkte in Flensburg, die Anordnung einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine Geldstrafe sind die Folgen. Achtung: Laut dem Bußgeldkatalog müssen Sie auch bei Pedelec- und Fahrradnutzung unter Alkoholeinfluss schon ab 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen, sollte Ihre Fahrweise auffällig sein oder einen Unfall verursachen.

Sie haben etwas getrunken und möchten wissen, wie viel Alkohol Sie im Blut haben? Hier geht es zum Promillerechner!

Eine gesetzliche Helmpflicht gilt zwar weder für Pedelecs noch für E-Bikes, weil der Elektromotor das Zweirad nicht aus eigener Kraft über eine Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen kann. Doch genau hier scheiden sich die Geister der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Da durch die eigene Muskelkraft weitaus höhere Geschwindigkeiten möglich sind, sollten Sie bereits zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht auf einen Helm verzichten. Zudem sieht das BMVI die Pflicht eines typgeprüften Kraftrad-Helms bei einer Höchstgeschwindigkeit mit 45 km/h mit Tretleistung vor.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
E-Auto in Europa: Diese Länder fahren weit hinterher
  • Markus Abrahamczyk
Von Markus Abrahamczyk
Straßenverkehr

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagramYouTubeSpotify

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfe & ServiceFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website