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Diesel-Nachrüstung: EU-Komission erhört Druck auf VW


Diesel-Nachrüstung
EU-Komission erhöht Druck auf VW

dpa-afx, /vsr/tst/DP/oca

Aktualisiert am 07.09.2017Lesedauer: 3 Min.
Die EU-Kommission fordert schriftlich, VW solle binnen eines Monats bestätigen, dass die Nachrüstung wie versprochen im Herbst 2017 abgeschlossen werde.Vergrößern des BildesDie EU-Kommission fordert schriftlich, VW solle binnen eines Monats bestätigen, dass die Nachrüstung wie versprochen im Herbst 2017 abgeschlossen werde. (Quelle: Ralf Hirschberger/dpa-bilder)
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Europas Verbraucherschutzbehörden erhöhen im Diesel-Skandal den Druck auf Volkswagen, alle gut acht Millionen betroffenen Fahrzeuge rasch zu reparieren. Es gebe Hinweise darauf, dass viele der Autos noch nicht nachgerüstet seien, erklärte die EU-Kommission am 7. September in Brüssel.

Volkswagen betonte dagegen, bei den Nachrüstungen per Software-Update auf "einem sehr guten Weg" zu sein: In Deutschland dürften bis zum Monatsende rund 80 Prozent der betroffenen Autos nachgerüstet sein, europaweit seien es zwischen 65 und 70 Prozent.

VW: "Wir tun unser Möglichstes, die Kunden zu informieren."

Es geht um Wagen, die die Vorgaben für ihre Zulassung eigentlich nicht erfüllen. Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, die Abgasreinigung an Millionen von Dieselmotoren manipuliert zu haben.

Ein VW-Sprecher sagte: "Wir tun unser Möglichstes, die Kunden zu informieren." Dies betreffe auch Märkte, wo es keine behördlich vorgeschriebenen Rückrufe gebe.

Volkswagen betonte: "Die Verbraucherverbände können sicher sein, dass wir auch in den nächsten Monaten mit Nachdruck dafür sorgen werden, dass die Zusagen aus dem Aktionsplan eingehalten werden." Die bisherige Beteiligung an den Servicemaßnahmen sei positiv.

Rückrufserie seit Januar 2016

Der Sprecher machte aber auch klar, dass erst spät alle Genehmigungen der zuständigen Regulierungsbehörden zur Umrüstung vorgelegen hätten. Volkswagen hatte dies im Mai bekanntgegeben. Für die Typgenehmigung der Fahrzeuge der Marke Skoda sei beispielsweise eine britische Behörde zuständig. Den Start der gesamten Rückrufserie hatte Ende Januar 2016 das Pick-up-Modell VW Amarok gemacht.

Umrüstungen bis Ende Herbst 2017 abgeschlossen?

Die nationalen Behörden forderten gemeinsam mit der EU-Kommission schriftlich, der Autobauer solle binnen eines Monats bestätigen, dass die Nachrüstung wie versprochen im Herbst 2017 abgeschlossen werde. Andernfalls drohten Schritte in einzelnen Mitgliedstaaten.

Europas größter Autobauer gehe weiterhin davon aus, die Umrüstung bis zum Herbst abschließen zu können. Aber auch danach werde betroffenen Kunden mit einem Auto mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 kostenfrei angeboten, das Software-Update aufzuspielen.

EU-Kommission fordert Garantien

VW müsse alle Wagen so instandsetzen, dass sie den Zulassungsregeln entsprechen, erklärt EU-Kommissarin Vera Jourova. Zudem müsse der Hersteller eine Garantie abgeben, falls nach den Reparaturen Probleme aufträten. Über das Schreiben hatte zuerst das "Handelsblatt" berichtet. "Volkswagen sollte sicherstellen, dass für die von dem Unternehmen verursachten Probleme Abhilfe geschaffen wird", zitiert die Zeitung aus dem Brief.

Aus VW-Sicht hat das Software-Update "keine nachteiligen Einflüsse auf den Kraftstoffverbrauch oder die Beständigkeit des Motors und seiner Komponenten". Dazu habe es Laboruntersuchungen von Bauteilen, Erprobungen von Motoren und Fahrzeugtests gegeben. Eine weitergehende Garantieerklärung sei daher "aus unserer Sicht nicht notwendig".

Schweizer Verbraucherschützer klagen gegen VW

Währenddessen hat die Schweizer Verbraucherschutz-Stiftung SKS wegen der Abgas-Manipulationen gegen VW und dessen Generalimporteur Amag in Zürich Klage eingereicht. Rund 180 000 VW-Fahrer sollen nach ihrem Willen bis zu 7000 Franken (gut 6100 Euro) Schadenersatz erhalten, wie die Stiftung am 7. September mitteilte. Der Vorwurf lautet auf Irreführung. VW und Amag hätten die Käufer widerrechtlich getäuscht.

Da es nach Schweizer Recht keine Sammelklagen wie etwa in den USA gibt, setze die Stiftung zunächst auf eine sogenannte Verbandsklage. Richter sollen dabei feststellen, ob mit den Abgasmanipulationen schweizerisches Recht verletzt wurde. Bei einem positiven Bescheid folge die eigentliche Klage auf Schadenersatz, erklärt Geschäftsführerin Sara Stalder.

Amag weist Vorwürfe zurück

Die Amag hatte die Vorwürfe schon zurückgewiesen. Weder liege eine widerrechtliche Täuschung vor, noch sei den Fahrern tatsächlich ein Schaden entstanden. Die Amag habe selbst erst im September 2015 aus den Medien von der "Dieselthematik" gehört und den Verkauf möglicherweise betroffener Neuwagen sofort gestoppt.

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