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Gericht fordert Fahrverbot für Euro-5-Diesel in Stuttgart


Stuttgart drohen ab Herbst Diesel-Fahrverbote

Von rtr
Aktualisiert am 27.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Stuttgart: Mitglieder der Umwelt- und Naturschutzorganisation Robin Wood demonstrieren an der B14 am Neckartor mit großen Folienwürfeln mit dem Schriftzug «Fahrverbot» gegen Abgase und die Feinstaubbelastung in der Stadt und fordern die Reduzierung des Verkehrs am Neckartor um 20 Prozent.Vergrößern des BildesStuttgart: Mitglieder der Umwelt- und Naturschutzorganisation Robin Wood demonstrieren an der B14 am Neckartor mit großen Folienwürfeln mit dem Schriftzug «Fahrverbot» gegen Abgase und die Feinstaubbelastung in der Stadt und fordern die Reduzierung des Verkehrs am Neckartor um 20 Prozent. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa-bilder)
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In Stuttgart könnten schon sehr bald Diesel-Fahrverbote kommen. Ein Gericht hat dem Land eine Frist bis Ende August gesetzt, den Luftreinhalteplan für die Großstadt anzupassen.

Das Land Baden-Württemberg muss den Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart nachbessern und Fahrverbote auch für Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 5 ermöglichen. Dafür setzte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine Frist bis Ende August. Sollte das Land der Verpflichtung nicht nachkommen, droht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. Die Richter folgten damit einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die gegen den Luftreinhalteplan geklagt hat. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt werden.

Diesel-Fahrverbote ab 2019: Kommt jetzt die "Stuttgart-Plakette"?

Landesregierung plant Fahrverbote erst für 2019

Die grün-schwarze Landesregierung will Anfang 2019 ein ganzjähriges Fahrverbot lediglich für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen. Ein Bann für Selbstzünder mit der neueren Euro 5 Abgasnorm soll abgewendet werden. Erst wenn die geplante Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und der Elektromobilität bis Mitte nächsten Jahres nicht ausreichen, um die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid einzuhalten, sollte der Luftreinhalteplan nach den Vorgaben der Verwaltungsgerichte fortgeschrieben werden.

Dem schoben die Stuttgarter Verwaltungsrichter nun einen Riegel vor. "Das Land ist auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts nicht befugt, die Erfüllung dieses Teils seiner Verpflichtung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben", heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Stuttgart und Düsseldorf als Musterfällen im Februar entschieden, dass Fahrverbote für Selbstzünder grundsätzlich möglich sind, aber verhältnismäßig sein müssen.

Verwendete Quellen
  • reuters
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