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ABE - Zulassung nur mit gültiger Allgemeiner Betriebserlaubnis


Auto
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) - Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeuges

Aurelius

27.05.2010Lesedauer: 2 Min.
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ABE ist eine allgemeingültige Abkürzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Der Hintergrund der gesetzlichen Regeln über die ABE liegt in der generellen Zulassungspflicht in Deutschland, da hier, nicht wie in anderen Ländern, ein Fahrzeug oder Fahrzeugteil nicht ohne weiteres im Straßenverkehr beweget werden kann.

Ohne ABE keine Zulassung

Erforderlich ist vielmehr eine gesonderte Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr. Die einzelnen Voraussetzungen dieser Zulassung sind geregelt in der StVZO. Entspricht das in Frage stehende Fahrzeug oder Fahrzeugteil den technischen Voraussetzungen, erhält es eine Betriebserlaubnis gemäß Paragraf 19 StVZO. Es kann von nun an im Straßenverkehr genutzt werden. Gleichzeitig erhält des Fahrzeug auch das amtliche Kennzeichen. Zuständig für dieses Verfahren ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit seinem Hauptsitz in Flensburg.

Arten der Betriebserlaubnis

Zu unterscheiden sind dabei die Einzelbetriebserlaubnis (EBE) und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), welche in der Praxis weitaus häufiger vorkommt. Denn die ABE wird nach einer Prüfung durch das KBA beim Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge erteilt. Somit hat grundsätzlich jedes Fahrzeug, dass in Deutschland von einem autorisierten Händler verkauft wird, bereits eine ABE gem. § 20 StVZO und ist damit für den Straßenverkehr zugelassen. Früher beinhaltete der Fahrzeugbrief diese Information, heute wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt und dem Käufer meist bereits beim Kauf übergeben.

Erlöschen der ABE

Wie auch bei der Einzelbetriebserlaubnis gibt es verschiedene Tatbestände, die die ABE erlöschen lassen. Besonders relevant ist hier vor allem der Austausch von Teilen durch den Eigentümer. Verändert dieser etwa das Fahrwerk oder den Auspuff des Fahrzeugs gilt dies als eine bauliche Veränderung. Das Fahrzeug entspricht jetzt nicht mehr den in der ABE bezeichneten Spezifikationen. Die ABE erlischt. Zudem kann die Zulassung erlöschen, wenn sie von der zuständigen Behörde entzogen wird. Dies wird etwa dann geschehen, wenn sich im Nachhinein schwere bauliche Fehler erweisen, die die Verkehrssicherheit des Wagens gefährden.

Weitere Begriffe rund um das Auto finden Sie im Auto-Lexikon.

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