t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeMobilität

Fahrrad: Dieses Licht ist Pflicht – und dieses verboten


Wichtig am Fahrrad
Dieses Licht ist Pflicht – und dieses verboten

Von t-online, mab

Aktualisiert am 24.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Radfahren bei Dunkelheit: Bestimmte Beleuchtung ist vorgeschrieben – andere ist verboten.Vergrößern des BildesRadfahren bei Dunkelheit: Bestimmte Beleuchtung ist vorgeschrieben – andere ist verboten. (Quelle: Andreas Arnold/dpa-tmn)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Bei schlechter Sicht sind bestimmte Lichter am Fahrrad vorgeschrieben – andere wiederum sind verboten. Im schnellen Überblick: Was bei Dunkelheit wichtig ist.

Bei schlechter Sicht wird Licht zur Pflicht: Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) schreibt genau vor, welche Lampen dann ans Rad gehören – und welche dort nichts verloren haben.

Mehr Licht für mehr Sicht

Bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen sind "lichttechnische Einrichtungen" am Fahrrad vorgeschrieben: Demnach gehört an jedes Fahrrad ein Vorder- und Rücklicht und eine passive Beleuchtung (Reflektoren). Der vordere Scheinwerfer darf eine Fernlichtfunktion haben, die Schlussleuchte hinten eine Bremslichtfunktion. Flackerndes Licht ist hingegen nicht erlaubt (darf aber zusätzlich beispielsweise am Rucksack angebracht werden). Anders als früher muss die Beleuchtung nicht fest montiert sein.

Diese Beleuchtung ist mindestens vorgeschrieben

Die Mindestanforderungen finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO): Vorgeschrieben sind demnach ein weißer Frontscheinwerfer, eine rote Rückleuchte und verschiedene Reflektoren (zwei gelbe je Pedal, hinten ein roter, vorne ein weißer sowie an den Laufrädern). Auch ein Anhänger muss mit passender Beleuchtung ausgerüstet sein.

Wichtig bei abnehmbaren Scheinwerfern: Achten Sie auf einen geladenen Akku und nehmen Sie Ersatzbatterien mit. Ein Prüfzeichen verrät, dass die Beleuchtung für den Straßenverkehr zugelassen ist (eine Wellenlinie, der Buchstabe "K" und weitere Ziffern). Verstöße können bis zu 35 Euro Geldbuße kosten.

Moderne Scheinwerfer haben teilweise eine sehr hohe Strahlkraft. Richten Sie den hellsten Punkt etwa zehn Meter vor dem Fahrrad auf die Straße aus. So beleuchten Sie ideal den Weg, ohne den Gegenverkehr zu blenden.

So fahren Sie auf Nummer sicher

Auf feuchtem Herbstlaub, überfrierender Nässe oder Schnee fahren Sie besonders vorausschauend und wählen Sie ein geringeres Tempo. Halten Sie mehr Abstand zum Vordermann und vermeiden Sie Vollbremsungen.

Um Stürze zu vermeiden, bremsen Sie auf rutschigem oder glatten Untergrund vor Kurven ab und rollen dann langsam durch sie hindurch. Wählen Sie einen nicht zu engen Radius und vermeiden Sie ruckartige Lenkbewegungen.

Etwas weniger Luft im Reifen erhöht dessen Lauffläche und damit die Reibung. Dadurch findet der Reifen mehr Halt. Abgefahrene und sehr dünne Reifen sollten Sie gegen neue und breitere Alternativen tauschen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Autoclub Europa: Pressemitteilung
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website