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Richtig abgesichert: Kaskoversicherung für E-Auto schließt auch Akku ein


Richtig abgesichert
Kaskoversicherung für E-Auto schließt auch Akku ein

Von dpa
05.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Autos mit Stöpsel: Wer sein E-Auto kaskoversichern will, sollte sich die Bedingungen in Bezug auf den Akku genau ansehen.Vergrößern des BildesAutos mit Stöpsel: Wer sein E-Auto kaskoversichern will, sollte sich die Bedingungen in Bezug auf den Akku genau ansehen. (Quelle: Ina Fassbender/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Elektroautos sieht man noch verhältnismäßig selten auf den Straßen, doch ihr Anteil wächst. Wer eines kauft, sollte sich bei einer Kaskoversicherung besonders die Bedingungen in Bezug auf den Akku anschauen.

Er ist oft das teuerste Teil, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert.

Von Diebstahl bis Kurzschluss

Grundsätzlich ist der Akku als fester Bestandteil des Autos in einer Kaskoversicherung zwar eingeschlossen. Doch komme es auf den individuellen Versicherungsvertrag an, welche Schäden genau abgedeckt sind. Je nach Anbieter und Tarif sind etwa Brand, Überspannung und Blitzschlag, Kurzschluss, Diebstahl, Hackerangriffe und Folgeschäden durch Tierbiss abgedeckt. Kunden sollten auch prüfen, ob die Versicherung den Zeit- oder den Neuwert des Akkus ersetzt.

Typische Kaskoschäden sind laut GDV, wie auch bei den Versicherungen für Verbrenner, in den Policen für E-Autos enthalten. Häufig gehen deren Leistungen aber darüber hinaus und umfassen auch Schäden, die bei Verbrennern nicht auftreten können. Manche Anbieter springen auch ein, wenn nach einem Totalschaden der Akku entsorgt werden muss und der eigentlich in der Pflicht stehende Autohersteller nicht dafür aufkommen will.

Kaskoschutz für geleasten Akku sinnvoll

Beim E-Auto-Leasing verlangen die Anbieter meist eine Vollkaskoversicherung von den Kunden. Wer ein E-Auto kauft, aber den Akku vom Autohersteller wiederum nur least, sollte ebenfalls über eine Kaskoversicherung nachdenken. Der Hersteller gibt meist nur eine Gewährleistung auf die Funktion des Akkus, kommt aber nicht für Kaskoschäden wie Diebstahl, Marderbisse oder Brände auf. Ohne entsprechenden Schutz müssen die Besitzer den Akkuschaden aus eigener Tasche begleichen.

Laut GDV muss der Versicherungsschutz für E-Autos nicht teurer sein als für Autos mit Verbrenner. Auch hier berechne sich die Beitragshöhe nach Kriterien wie der Typ- und Regionalklasse des Autos, der individuellen Fahrleistung sowie dem Schadenfreiheitsrabatt. E-Autos verursachen auch nicht mehr oder teurere Schäden als herkömmliche Fahrzeuge, so der GDV.

Bei der Versicherung gelten grundsätzlich die gleichen Versicherungsbedingungen wie bei Autos mit Verbrennern: Während die Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch ist, bleibt der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung freiwillig.

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