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Stotterbremse: Was ist das eigentlich? – TÜV klärt auf


TÜV erklärt
Was ist eigentlich die Stotterbremse?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 30.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Stotterbremse: Früher wurde in vielen Fahrschulen die Stotterbremse als richtiges Verhalten bei einer Notbremsung gelehrt.Vergrößern des BildesStotterbremse: Früher wurde in vielen Fahrschulen die Stotterbremse als richtiges Verhalten bei einer Notbremsung gelehrt. (Quelle: rukawajung/getty-images-bilder)
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Kennen Sie die Stotterbremse noch aus der Fahrschule? Würden Sie heute noch so bremsen? Oder wissen Sie gar nicht mehr, was das überhaupt ist? Der TÜV Thüringen klärt auf.

Früher wurde in vielen Fahrschulen die Stotterbremse als richtiges Verhalten bei einer Notbremsung gelehrt. Also das Bremspedal in schneller Abfolge treten, lösen, treten und lösen. Dieses Wissen gilt Experten zufolge heute als längst überholt. "Mit der sogenannten Stotterbremse sollte ein Blockieren der Räder verhindert und so die Lenkfähigkeit des Fahrzeugs aufrechterhalten werden", äußert sich Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

"Weil sich der Bremsweg dabei erheblich verlängerte, stand diese Fahrtechnik aber auch regelmäßig in der Kritik", so der Unfallexperte. Hinzu komme, dass viele Autofahrer in der Praxis schnell an die Grenzen ihres fahrerischen Könnens geraten waren.

Moderne Assistenzsysteme werden heutzutage genutzt

Heute unterstützten elektronische Assistenzsysteme wie ABS und ESP den Fahrer. "Das ABS macht sich den Effekt der Stotterbremse zunutze, kann die Bremse aber anders als ein Mensch in Bruchteilen einer Sekunde lösen und wieder betätigen." Um schnellstmöglich zum Stehen zu kommen, müsse daher heute nur noch beherzt auf das Bremspedal getreten werden. Den Rest erledigt die Elektronik.

"Das Antiblockiersystem erhält dabei nicht nur die Lenkfähigkeit, es vermeidet auch das früher häufige Phänomen des Bremsplattens durch heftiges Bremsen ohne Stotterbremse", erklärt der Unfallexperte. Seit 2004 werden Neuwagen in der EU nur noch mit ABS auf den Markt gebracht. Für Motorräder über 125 Kubikzentimeter Hubraum und über elf Kilowatt Leistung ist das Antiblockiersystem seit 2016 verpflichtend.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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