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Auto | Führerscheinentzug: Bei diesen Vergehen droht Fahrverbot


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Bei diesen Vergehen droht Entzug der Fahrerlaubnis

Von t-online, mab

Aktualisiert am 02.04.2023Lesedauer: 3 Min.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Der Unterschied ist gewaltig, die Gründe vielfältig.Vergrößern des BildesFahrverbot oder Führerscheinentzug: Der Unterschied ist gewaltig, die Gründe vielfältig. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist besonders ärgerlich, wenn Sie beruflich darauf angewiesen sind. Wann die Strafe verhängt wird und was man dann tun kann.

Wer am Steuer einen richtig üblen Patzer begeht, kassiert ein Fahrverbot – oder die Fahrerlaubnis wird entzogen. Das eine ist ärgerlich, das andere ein richtiges Desaster. Aber was ist was? Und bei welchen Sünden drohen diese Strafen?

Das bedeutet ein Fahrverbot

Bei einem Fahrverbot verlieren Sie den Führerschein für bis zu drei Monate. Im Bußgeldbescheid wird Ihnen die Behörde oder Polizeidienststelle genannt, die Ihren Führerschein einkassiert.

Nach dem Bescheid haben Sie vier Monate Zeit, um den Führerschein abzugeben – aber nur, wenn Sie ihn in den zurückliegenden zwei Jahren nicht schon einmal verloren haben.

Der Name sagt es bereits: Während das Fahrverbot für Sie gilt, dürfen Sie kein Fahrzeug führen. Werden Sie dabei erwischt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Aber: Nach der Dauer des Fahrverbots können Sie sich den Führerschein zurückholen.

Fahrverbot in Geldbuße umwandeln: Ist das möglich?

Ein Fahrverbot lässt sich in eine Geldbuße umwandeln – allerdings nur in einer Verhandlung vor Gericht, in der Sie gemeinsam mit einem versierten Verkehrsrechtsanwalt den Richter davon überzeugen müssten, ein höheres Bußgeld statt des Fahrverbots zu verhängen.

Wann droht ein Fahrverbot?

  • Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren, außerorts ab 41 km/h zu viel. Für Wiederholungstäter liegt die Grenze bei 26 km/h zu viel.
  • Auch Alkohol am Steuer führt immer wieder zu einem Fahrverbot: Ein Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille macht Sie vorübergehend zum Fußgänger. Ab einem Wert von 1,1 Promille gelten Sie als fahruntauglich. Die Folge ist der Führerscheinentzug.

Auch wenn Sie mit 0,3 Promille unterwegs sind und Anzeichen von Fahruntüchtigkeit zeigen, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Das gleiche gilt für betrunkene Radfahrer.

  • Eine rote Ampel zu überfahren, wird als schweres Verkehrsvergehen gewertet (Rotlichtverstoß). Denn dadurch bringen Sie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.
  • Ein Überholverbot zu missachten, kann ebenfalls zu einem Fahrverbot führen. Begehen Sie jedoch Fahrerflucht oder gefährden beim betrunkenen Fahren andere, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Das bedeutet ein Führerscheinentzug

Deutlich härter als ein befristetes Fahrverbot ist der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug): Dann müssen Sie das Führerschein-Dokument abgeben und Ihre Fahrerlaubnis erlischt; das Dokument selbst wird vernichtet. Sie dürfen dann ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug nicht mehr führen.

Zusätzlich wird eine individuelle Sperrfrist verhängt. Ihre Dauer liegt bei mindestens sechs Monaten und bei höchstens fünf Jahren. Erst nachdem diese Frist abgelaufen ist, können Sie den Führerschein neu beantragen. Dabei kann es einige Hürden geben – beispielsweise eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), einen Sehtest oder einen Erste-Hilfe-Kurs.

Entzug der Fahrerlaubnis durch Punkte in Flensburg

So mancher Fehltritt führt natürlich nicht gleich zum Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis – in aller Regel gibt es eine Geldbuße oder Punkte in Flensburg.

Aber auch das hat irgendwann Folgen: Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wer nach einer Sperre von mindestens sechs Monaten wieder fahren möchte, muss zunächst die MPU bestehen und dann einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Mit der Zeit verfallen Punkte in Flensburg. Allerdings hängt die Verjährungsfrist von dem Verstoß ab, der Ihnen die Punkte eingebracht hat.

Tipp: Wenn Sie maximal fünf Punkte angesammelt haben, können Sie an Aufbauseminaren oder einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen und dadurch Punkte abbauen.

Einspruch gegen Führerscheinentzug

Wenn eine Behörde den Führerscheinentzug anordnet, können Sie dagegen Einspruch einlegen und dem Bescheid widersprechen. Dazu haben Sie zwei Wochen lang Zeit, sobald Sie den Bescheid erhalten haben. Im Internet finden Sie Muster, die Sie als Vorlage für Ihren schriftlichen Einspruch nutzen können. Im Fall einer richterlichen Anordnung hilft kein schriftlicher Einspruch, sondern nur der Rechtsweg.

Lebenslanger Führerscheinentzug

In extremen Fällen kann Ihnen der Führerschein sogar lebenslang entzogen werden. Das geschieht selten und meist infolge von Straftaten. Beispiele dafür sind:

  • Führerscheinsperrfristen werden missachtet;
  • der Fahrer ist ein notorischer Straftäter (Raser oder Drängler);
  • wiederholte Trunkenheit am Steuer;
  • das Auto wird für Straftaten wie Überfälle verwendet;
  • der Fahrer reagiert aggressiv auf andere Verkehrsteilnehmer.

Führerscheinentzug: Sperrfrist verkürzen

Nach einem Führerscheinentzug beginnt die oben genannte Sperrfrist: In diesem Zeitraum können Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Unter Umständen lässt sich diese Sperrfrist verkürzen. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann dabei helfen.

Auf Ihren Antrag hin entscheidet ein Gericht, ob die Sperre verkürzt wird. Um Ihre Chancen zu erhöhen, können Sie an geeigneten Schulungsmaßnahmen teilnehmen.

Verwendete Quellen
  • bussgeldkatalog.org
  • Eigene Recherche
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