Nach dem die Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung noch im Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steht der Termin zur Einführung des Wechselkennzeichens jetzt fest: Ab 1. Juli darf nach Österreich und der Schweiz auch in Deutschland umgesteckt werden. Autofahrer können dann auch hierzulande mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.
Wechsel nur innerhalb der Fahrzeugklasse
In Deutschland darf das Wechselkennzeichen vorerst nur für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Und zwar innerhalb der EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750 Kilogramm). Ein Wechsel von Pkw zu Motorrad oder umgekehrt ist also nicht möglich.
Gebühren fallen an
Die Wechselkennzeichen gibt es ab Mitte des Jahres bei den örtlichen Zulassungsstellen. Je Zulassungsantrag entstehen einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Die Kosten für zwei vollständige Nummernschildsätze liegen bei rund 40 Euro.
Wechselkennzeichen: mögliche Kombinationen
Klasse | M1 (Pkw / Wohnmobile) | L (Motorräder) | 01 (Anhänger) |
---|---|---|---|
Pkw - Pkw | Motorrad - Motorrad | Anhänger - Anhänger | |
Pkw - Wohnmobil | Motorrad - Quad/Trike | ||
Pkw - Oldtimer | Motorrad - Leichtkraftrad | ||
Oldtimer - Oldtimer | |||
Wohnmobil - Wohnmobil | |||
Oldtimer - Wohnmobil |
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Vorerst keine steuerlichen Vorteile
Steuerliche Vergünstigungen sind vorerst noch nicht vorgesehen. Laut ADAC können Autofahrer aber mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen.