Urteil: Linksabbieger muss auch auf Rotsünder achten
Wird ein Linksabbieger in einen Unfall mit einem entgegenkommenden Auto verwickelt, so ist er auch dann mitschuldig, wenn andere Fahrzeuge bei Rot über die Ampel gefahren sind. Es gilt stets der Grundsatz der Vorfahrt - zunächst unabhängig von der Farbe der Lichtzeichen. (OLG Frankfurt am Main, 22 U 67/09)
Bei Rot über die Kreuzung gefahren
Im konkreten Fall war der Geradeausfahrende bei Rot in die Kreuzung eingefahren und dort mit einem Linksabbieger zusammengestoßen. Ein Linksabbieger müsse aber die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten.
Richter: Zu Hälfte mitschuldig
Der Linksabbieger müssen insbesondere dann die Vorfahrt beachten, wenn es kein eigenes Ampelzeichen für Linksabbieger gebe, so die Richter. Mit der Folge, dass der Betroffene die Hälfte seines Unfallschadens selbst zu tragen hat.
Geradeausfahrender ist Vorfahrt-berechtigt - auch bei Rot
Das Argument, der Unfallgegner sei mit hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung gefahren, als die Ampel schon Rot zeigte, reichte nicht, um die Schuld zu hundert Prozent zu übertragen.