Bei einem Unfall auf der Autobahn müssen Rettungsfahrzeuge die Verletzten schnell erreichen. Alle anderen Fahrzeuge müssen deswegen eine Rettungsgasse bilden, wenn sich vor der Unglücksstelle ein Stau gebildet hat, um so den Weg freizumachen. Das gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern Europas – seit Kurzem auch in Österreich.
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Rettungsgasse bilden: Diese Regeln gelten in Deutschland
Entsteht auf einer Autobahn ein Stau, müssen die Fahrzeuge grundsätzlich eine Rettungsgasse bilden. Das gilt in Deutschland bei jedem Stau, auch wenn keine Unfallstelle direkt zu erkennen ist. Damit die Rettungsgasse gerade ist und nicht blockiert wird, ist genau geregelt, wo sie entstehen muss: Die Fahrzeuge auf der linken Spur müssen so weit wie möglich an den linken Fahrbahnrand fahren, die Autos auf der rechten Spur fahren nach rechts. Bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen fahren nur die Autos auf der linken Spur nach links, alle anderen orientieren sich nach rechts.
Die Gasse muss sofort gebildet werden, wenn der Stau entsteht, und sie muss bestehen bleiben, bis der Verkehr wieder rollt. Wer die Rettungsgasse nicht freimacht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro rechnen. (Auch im Stau müssen Sie sich an Regeln halten)
Österreich und andere Länder Europas
In Österreich gilt die Pflicht zur Rettungsgasse erst seit Anfang 2012. Einheimischen und regelmäßigen Österreich-Urlaubern ist die Tatsache, dass sie auf den Autobahnen des Alpenlandes bei Unfällen eine Rettungsgasse bilden müssen, daher oft noch unbekannt. Die Regeln entsprechen denen, die auch in Deutschland gelten: Zwischen der linken und der danebenliegenden Spur muss sich die Rettungsgasse bilden. Wer die Regel ignoriert, muss möglicherweise tief in die Tasche greifen: In Österreich drohen dafür nach einem Bericht des Portals auto.de dreistellige Beträge – wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden, kann es auch vierstellig werden. (Verkehrsregeln in Österreich und der Schweiz)
Die Regel, dass Autofahrer bei Stau zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links eine Rettungsgasse bilden müssen, gilt beispielsweise auch in der Schweiz und in Slowenien. Obacht ist dagegen in Tschechien geboten: Auch hier müssen Fahrer eine Rettungsgasse bilden, aber im Gegensatz zu anderen Ländern zwischen dem rechten und dem zweiten Fahrstreifen von rechts. Die Rettungsgasse muss hier mindestens drei Meter breit sein. (Vorsicht Kostenfalle: Verkehrssünden im Ausland