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Was gilt wirklich? Verkehrs-Mythen im Faktencheck


Was gilt wirklich? Verkehrs-Mythen im Faktencheck

Irrtum: Bei Grünpfeil-Schildern an Ampeln kann man direkt rechts abbiegen. Das ist falsch. Ein Rechtsabbieger muss erst anhalten und auf den von links kommenden Verkehr achten.
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Quelle: Adele Moser/SP-X/dpa-bilder

Irrtum: Bei Grünpfeil-Schildern an Ampeln kann man direkt rechts abbiegen. Das ist falsch. Ein Rechtsabbieger muss erst anhalten und auf den von links kommenden Verkehr achten.

Irrtum: Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos genauso stehen lassen. Doch die Beteiligten sollen sogar - wenn möglich- die Straße für den Verkehr räumen.
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Quelle: Adele Moser/SP-X/Thinkstock by Getty-Images-bilder

Irrtum: Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos genauso stehen lassen. Doch die Beteiligten sollen sogar - wenn möglich- die Straße für den Verkehr räumen.

Irrtum: Auf dem Seitenstreifen darf ich kurz anhalten. Das ist falsch. Der Seitenstreifen darf nur benutzt werden, wenn eine technische Panne am Auto vorliegt.
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Quelle: Adele Moser/SP-X/Thinkstock by Getty-Images-bilder

Irrtum: Auf dem Seitenstreifen darf ich kurz anhalten. Das ist falsch. Der Seitenstreifen darf nur benutzt werden, wenn eine technische Panne am Auto vorliegt.

Irrtum: Wenn ich eine Parklücke entdecke, darf ich sie freihalten, bis der Fahrer kommt. Das ist nicht richtig. Vorrang hat, wer die Parklücke zuerst erreicht und nicht, wer sie zuerst sieht.
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Quelle: Adele Moser/SP-X/Thinkstock by Getty-Images-bilder

Irrtum: Wenn ich eine Parklücke entdecke, darf ich sie freihalten, bis der Fahrer kommt. Das ist nicht richtig. Vorrang hat, wer die Parklücke zuerst erreicht und nicht, wer sie zuerst sieht.

Irrtum: Halteverbote gelten nur an Werktagen. Das ist falsch. Halteverbote gelten immer - also 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Es gibt jedoch Zusatzschilder, die das Halteverbot auf Werktage beschränken.
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Quelle: Adele Moser/SP-X

Irrtum: Halteverbote gelten nur an Werktagen. Das ist falsch. Halteverbote gelten immer - also 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Es gibt jedoch Zusatzschilder, die das Halteverbot auf Werktage beschränken.

Irrtum: Ist der Parkscheinautomat kaputt, muss ich nicht zahlen. Nur weil ein Automat defekt ist, darf ich trotzdem nicht kostenlos parken. Wenn jedoch alle in der Nähe stehenden Automaten nicht funktionieren, muss ich tatsächlich nicht zahlen.
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Quelle: Adele Moser/SP-X/dpa-bilder

Irrtum: Ist der Parkscheinautomat kaputt, muss ich nicht zahlen. Nur weil ein Automat defekt ist, darf ich trotzdem nicht kostenlos parken. Wenn jedoch alle in der Nähe stehenden Automaten nicht funktionieren, muss ich tatsächlich nicht zahlen.

Irrtum: Wenn jemand meinen privaten Parkplatz blockiert, darf ich ihn zuparken. Nein, Zuparken ist Nötigung. Wer ein Abschleppunternehmen beauftragt, muss jedoch in Vorkasse gehen und die Kosten vom Halter zurückfordern.
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Quelle: Adele Moser/SP-X/Thinkstock by Getty-Images-bilder

Irrtum: Wenn jemand meinen privaten Parkplatz blockiert, darf ich ihn zuparken. Nein, Zuparken ist Nötigung. Wer ein Abschleppunternehmen beauftragt, muss jedoch in Vorkasse gehen und die Kosten vom Halter zurückfordern.




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