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Geh- und Radwege: Das bedeuten die Zeichen


Geh- und Radwege: Das bedeuten die Zeichen

Radfahrer müssen bei diesem Zeichen einen Radweg benutzen.
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Quelle: adac-bilder

Radfahrer müssen bei diesem Zeichen einen Radweg benutzen.

Das Radfahren auf Gehwegen kann mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" zugelassen sein. Radfahrer müssen dann Rücksicht auf Fußgänger nehmen – und dürfen höchstens in Schrittgeschwindigkeit (etwa 4-7 km/h) fahren. Durch das Schild sind sie nicht verpflichtet den Gehweg zu nutzen, sie dürfen also auch auf der Fahrbahn fahren.
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Das Radfahren auf Gehwegen kann mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" zugelassen sein. Radfahrer müssen dann Rücksicht auf Fußgänger nehmen – und dürfen höchstens in Schrittgeschwindigkeit (etwa 4-7 km/h) fahren. Durch das Schild sind sie nicht verpflichtet den Gehweg zu nutzen, sie dürfen also auch auf der Fahrbahn fahren.

Ist das blaue Schild quer geteilt, zeigt es einen gemeinsamen Geh- und Radweg an. Dann ist er auch für Radfahrer benutzungspflichtig.
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Ist das blaue Schild quer geteilt, zeigt es einen gemeinsamen Geh- und Radweg an. Dann ist er auch für Radfahrer benutzungspflichtig.

Trennt eine weiße Linie senkrecht das Radwegschild, dann müssen Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen.
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Trennt eine weiße Linie senkrecht das Radwegschild, dann müssen Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen.




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