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Gebrauchtwagen mit Chiptuning: Bei Motorschaden Pech gehabt


Käufer bleibt auf Schaden sitzen
Motorschaden durch Chiptuning

Von mid
15.11.2016Lesedauer: 1 Min.
Wer ein getuntes Auto kauft, sollte wissen, was er tut. Ein Rückgaberecht - etwa für einen Motorschaden infolge von Chip-Tuning - gibt es nicht.Vergrößern des BildesWer ein getuntes Auto kauft, sollte wissen, was er tut. Ein Rückgaberecht - etwa für einen Motorschaden infolge von Chip-Tuning - gibt es nicht. (Quelle: Thomas Schneider / mid)
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Wer wissentlich ein chipgetuntes Auto kauft, macht das auf eigenes Risiko. Wenn es später dadurch zu einem Motorschaden kommt, kann der Halter den Verkäufer dafür nicht haftbar machen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (AZ: 10 U 490/15) entschieden.

Im verhandelten Fall hatte ein Mann einen Gebrauchtwagen gekauft, bei dem die Maßnahme laut "kfz-betrieb" sogar im Kaufvertrag erwähnt war - mit dem Zusatz: "Chiptuning wird vom Käufer gelöscht, da illegal."

Gebrauchtwagen mit Chiptuning kann teuer werden

Daran hätte sich der Käufer mal besser gehalten. Doch er fand offensichtlich Gefallen an dem Leistungsplus. Denn der Chip blieb drin, und wenige Monate später gab der Motor den Geist auf. Der Kläger trat daraufhin vom Kaufvertrag zurück und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises sowie eine Erstattung für den Nutzungsausfall in Höhe von 4225 Euro.

Vergebens! Sowohl das Landgericht (LG) Trier als auch das OLG Koblenz als zweite Instanz lehnten die Klage ab. Denn Voraussetzung wäre, dass das Fahrzeug bei Gefahrübergang mangelhaft war.

Risiko des Tunings war bekannt

Davon sei nicht auszugehen - zumal sich beide Parteien einig darüber waren, dass das Fahrzeug beim Verkauf (noch) chipgetunt sein sollte, was eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des §434 Abs.1 S.1 BGB bedeutet. Außerdem hatte der Beklagte den Kläger über die allgemeinen Risiken des Chiptunings hingewiesen.

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