VW soll zahlen ADAC fordert 5000 Euro Entschädigung pro Dieselfahrer
Der ADAC fordert von Volkswagen eine freiwillige Zahlung von je 5000 Euro für die 2,6 Millionen Autobesitzer, denen der Konzern Autos mit Schummelsoftware verkauft hatte. Das wären insgesamt 13 Milliarden Euro.
ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker sagte auf der Internationalen Automobilausstellung IAA in Frankfurt, aus der Nachrüstung der Autos könnten sich möglicherweise Langzeitschäden ergeben. Deshalb sollte VW den deutschen Kunden eine Entschädigung wie in den USA anbieten, auch wenn dafür in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
US-Vergleich als Richtwert für Deutschland
In den USA habe VW den Kunden im Rahmen eines Vergleichs 5100 bis 10.000 Dollar gezahlt, sagte Becker. Die Entschädigungszahlung in Höhe von 5000 Euro solle dabei auch für Deutschland der Rahmen sein, so Becker.
VW verwies dagegen auf andere Grenzwerte, die andere Rechtslage und andere technische Lösungsmöglichkeiten in Deutschland. Hier habe das Unternehmen inzwischen 2 der 2,6 Millionen VW-, Audi-, Skoda und Seat-Dieselfahrzeuge nachgerüstet.
VW stellte Kulanzzahlung in Aussicht
Bei der ADAC-Rechtsberatung gingen täglich hunderte Anrufe verunsicherter Mitglieder ein, sagte ein Sprecher des Autoclubs. Das Kraftfahrtbundesamt habe VW zur Nachrüstung der Autos mit manipulierter Abgasreinigung verpflichtet. Der Autofahrer könne dieses Angebot ausschlagen, aber dann könnte möglicherweise die Betriebszulassung seines Autos erlöschen. Bei einer Nachrüstung hätten ADAC-Tests bisher zwar keine nennenswerte Änderung von Leistung oder Verbrauch ergeben. Aber langfristig könnten vielleicht doch Schäden entstehen. VW hat den betroffenen Kunden Kulanzregelungen im Falle von Schäden in Aussicht gestellt.
Betroffene können Klage einreichen
Da es in Deutschland – im Gegensatz zu den USA – keine wirkliche Möglichkeit zur Sammelklage nach amerikanischem Vorbild gibt, müssen Betroffene versuchen, ihre Ansprüche selbst durchzusetzen. Die Erfolgsaussichten erhöhen sich, sobald eines der Obergerichte ein entsprechendes Urteil gefällt habe, so der ADAC. Die bisherigen Urteile zum VW-Abgasskandal finden Sie hier.