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Autofahren bei Nebel – Nebelschlussleuchte: Wann darf man sie einschalten?


Faustregel
Wann Sie die Nebellichter anschalten dürfen

dpa-tmn, t-online, global-press

Aktualisiert am 13.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Fahren bei Nebel: Wer die Leuchte missbräuchlich anmacht, muss mit einem Bußgeld rechnen.Vergrößern des BildesFahren bei Nebel: Wer die Leuchte missbräuchlich anmacht, muss mit einem Bußgeld rechnen. (Quelle: Stefan Glaser/ARCD/dpa-tmn)
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Im Herbst müssen Autofahrer sich auf Nebel und schlechte Sicht einstellen. Die Nebelschlussleuchte darf aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen aktiviert werden.

Wenn in den Morgenstunden ein dichter Nebelschleier über den Straßen liegt, beeinträchtigt das die Sicht teils erheblich. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Autofahrer dann generell die Nebelschlussleuchte einschalten dürfen.

Wann Nebelschlussleuchten erlaubt sind

Die Leuchte darf erst angemacht werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt, erläutert der Tüv Süd. Und das gilt explizit nur bei Nebel und nicht etwa bei starkem Regen oder Schneefall. Es gilt dann zudem eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Einen guten Anhaltspunkt geben die Leitpfosten am Straßenrand, die immer in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.

Lichtet sich der Nebel entsprechend, müssen Autofahrer die besonders hell strahlende Leuchte wieder ausschalten, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden. Wer die Leuchte missbräuchlich anmacht oder vergisst, sie bei gelichtetem Nebel auszuschalten, blendet Nachfolgende und muss mit einem Bußgeld ab 20 Euro rechnen. Bei einem Unfall sind es bis zu 35 Euro.

Allerdings sind Autofahrer auch nicht verpflichtet, die Leuchte anzustellen. Serienmäßig sind die Leuchten seit 1991 vorgeschrieben.

Wann Nebelscheinwerfer erlaubt sind

Nebelscheinwerfer dürfen Fahrer dagegen auch einschalten, wenn nicht nur Nebel, sondern auch Regen oder Schneefall die Sicht behindert. Nebel kann vor allem in der Nähe von Tälern und Gewässern entstehen. Dann nehmen Autofahrer Tempo raus, bremsen aber nicht plötzlich stark, rät der Tüv Süd. Außerdem sollte das Abblendlicht eingeschaltet werden, weil dann – anders als bei reinem Tagfahrlicht – auch die Rücklichter angehen.

Als Faustregel gilt hier, dass sie zum Einsatz kommen sollen, wenn die Sichtweite auf der Autobahn unter 150 Meter, über Land unter 120 Meter und innerorts unter 70 Meter beträgt. Eine Pflicht, Nebelscheinwerfer einzuschalten, existiert nicht. Fernlicht ist bei Nebel generell nicht empfehlenswert, weil dadurch die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und der Nebel so noch undurchsichtiger wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Global Press
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