Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beim Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) kündigen möchten, sollten Sie einige Dinge beachten. Die Dauer der Kündigungsfrist und ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie hier.
Der ADAC unterstützt seine Mitglieder bei einer Autopanne, bei einem Rechtsstreit rund um die Themen Auto und Verkehr sowie nach einem Unfall. Wenn Sie die Leistungen des Automobilclubs und den Service der sogenannten Gelben Engel nicht mehr in Anspruch nehmen möchten oder nicht mehr benötigen, können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen.
Kündigungsfrist
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beim ADAC kündigen möchten, müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt bei allen Tarifmodellen drei Monate. Folglich muss die Mitgliedschaft drei Monate vor dem Ablauf der Mitgliedschaft gekündigt werden. Wenn Sie die Kündigungsfrist verpasst haben, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft automatisch um 12 Monate.
Die Kündigung gilt erst ab dem Tag des Eingangs beim ADAC. Es ist daher ratsam, die Kündigung bereits mehrere Tage vor dem Ablauf der Kündigungsfrist per Post zu versenden. Ideal sind mindestens drei Tage vor Ablauf der Frist. Beachten Sie dabei auch mögliche Feiertage, die den Zeitpunkt der Zustellung verschieben.
Kündigungsfristen der ADAC-Angebote
Die allgemeine ADAC-Mitgliedschaft hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Andere Servicedienstleistungen des ADACs haben eine kürzere Kündigungsfrist und zwar einen Monat vor dem Ablauf der Versicherung. Hierzu zählen unter anderem
- ADAC Auslandskrankenschutz
- ADAC Kfz-Versicherung
- ADAC Kranken- und Pflegeversicherung
- ADAC Privathaftpflichtversicherung
- ADAC Reiserücktrittsversicherung
- ADAC Unfallversicherung
- ADAC Verkehrsrechtsschutzversicherung
Mitgliedschaften und Versicherungen müssen unter Umständen einzeln gekündigt werden.
Nachweis der Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie können Ihr Schreiben entweder postalisch – also per Post – oder per Fax an den ADAC übersenden. Der Vorteil bei einer Kündigung per Fax ist, dass Sie einen Zustellungsnachweis mit dem Faxprotokoll erhalten. Versenden Sie Ihr Schreiben auf dem Postweg, sollten Sie eine Zustellung mit einer Zusatzleistung – beispielsweise Einwurf-Einschreiben – nutzen. So erhalten Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung zugestellt wurde.
Alternativ bietet der Automobilclub auch ein Formular auf seiner Internetseite an, mit dem Sie Ihre Mitgliedschaft kostenlos kündigen können.
Kündigung schreiben
Ihr Kündigungsschreiben können Sie entweder selbst formulieren oder unser kostenloses Musterschreiben verwenden. Neben Ihrer Adresse, Ihrer Mietglieds- oder Abonnement-Nummer und dem aktuellen Datum sollten Sie auch den Kündigungszeitpunkt aufführen. Bitten Sie zusätzlich um die Bestätigung Ihrer Kündigung.
Die Faxnummer für Ihr Kündigungsschreiben lautet: 089 – 76 76 63 46
Per Post können Sie Ihr Kündigungsschreiben an folgende Adresse senden:
ADAC
Mitgliederservice
Hansastraße 19
81360 München
Als Text reicht folgende Formulierung aus
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine ADAC-Mitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum (hier das errechnete Datum eintragen). Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung sowie den Zeitpunkt des Vertragsendes schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Kündigungsgründe
Bei der Kündigung Ihrer Mitgliedschaft müssen Sie keine Gründe angeben. Auf der Internetseite des ADAC ist dieser Angabe jedoch gewünscht. Mögliche Gründe für das Ende Ihrer Mitgliedschaft können unter anderem sein:
- günstigere oder bessere Alternative
- Verkauf des Fahrzeugs
- Probleme mit dem Service / Kundenservice
- finanzielle Gründe.
Außerordentliche Kündigung
Wenn ein Vertragspartner seinen vertraglich zugesicherten Leistungen nicht nachkommt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Ein weiterer Grund ist, wenn eine Fortführung der Mitgliedschaft unzumutbar ist. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Mitgliedschaft finden Sie nähere Informationen zum Sonderkündigungsrecht.
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