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Gericht gibt Kläger Recht - Dieselskandal: Vorgerichtliche Anwaltskosten werden ersetzt


Gericht gibt Kläger Recht
Dieselskandal: Vorgerichtliche Anwaltskosten werden ersetzt

Von dpa
Aktualisiert am 01.10.2019Lesedauer: 1 Min.
Dem Besitzer eines 32.Vergrößern des BildesDem Besitzer eines 32.000 Euro teueren PKW mit Dieselmotor wurde vom Landgericht Koblenz Recht gegeben. Ihn erwarten umfachgreiche Rückerstattungen. (Quelle: Patrick Pleul/dpa./dpa)
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Koblenz (dpa/tmn) - Wer im Rahmen des Dieselskandals seinen Autokauf gerichtlich rückgängig machen kann, hat einen umfangreichen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser umfasst die vorgerichtlichen Anwaltskosten ebenso wie die Kosten einer Kreditfinanzierung.

Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz (Az.: 15 O 331/17), auf das dieArbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtdes Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der Ende 2013 für rund 32 000 Euro ein Auto gekauft hatte. Das Modell war später vom Dieselskandal betroffen: Eine Softwaremanipulation sorgte dafür, dass der Motor die vorgeschriebenen Abgaswerte nur im Prüfbetrieb erreichte. Der Mann wollte den Wagen zurückgeben und klagte gegen den Hersteller. Neben dem Kaufpreis wollte er auch die Kosten für die Autofinanzierung und vorgerichtliche Anwaltskosten zurückbekommen.

Und vor Gericht hatte der Kläger Erfolg: Er bekam den Kaufpreis zuzüglich Zinsen zugesprochen, musste sich allerdings den Wert für die Nutzung des Autos dabei anrechnen lassen. Die Finanzierungskosten sowie die vorgerichtlichen Kosten für einen Rechtsanwalt waren aber ebenfalls zu ersetzen. Die Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren müsse sowieso der Unterlegene zahlen, erläutert der DAV.

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