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Gebrauchtwagen kaufen: Vorsicht Abzocke! So erkennen Sie Tachobetrug


Gebrauchtwagenkauf: So erkennen Sie Tachobetrug

Von dpa, mab

Aktualisiert am 05.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Autokauf: Tachomanipulationen sind ein Massenphänomen – und für Autokäufer nur schwer zu erkennen.Vergrößern des BildesVerbreitete Straftat: Tachomanipulationen sind ein Massenphänomen – und für Autokäufer nur schwer zu erkennen. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Wer ein gebrauchtes Auto kauft, sollte sich den Tacho sehr genau ansehen. Denn nicht selten wird dieser manipuliert – und das treibt den Preis in die Höhe.

Ein junger Gebrauchter mit geringem Kilometerstand ist natürlich wertvoller als ein älteres, viel gefahrenes Modell. Gerade am Kilometerzähler wird deshalb vor dem Verkauf häufig manipuliert. Jeder dritte Gebrauchtwagen in Deutschland ist betroffen, sagt die Polizei. Denn sicher vor Manipulation sei so gut wie kein Auto. Es gibt aber einige Hinweise darauf.

Das sollten Sie beim Kauf beachten

Im Schnitt erschummeln sich Betrüger mit der Manipulation eine Wertsteigerung von 3.000 Euro. Doch wie können sich Käufer vor Tachobetrug schützen? Zum einen sollten sie möglichst viele Unterlagen studieren. Dazu gehören etwa Reparaturrechnungen, AU- und TÜV-Berichte sowie – falls vorhanden – ein Inspektionsheft. Wenn eine Tankkarte verwendet wurde, steht auch auf Tankbelegen der jeweilige Kilometerstand.

Auch Ölwechsel-Anhänger oder -aufkleber können kontrolliert werden, denn ein Ölwechsel wird spätestens alle 30.000 Kilometer fällig. Kauft man beim Gebrauchtwarenhändler, lohnt es sich, Kontakt zum Vorbesitzer aufzunehmen und nach dem Kilometerstand beim Verkauf zu fragen. Der Name des Vorbesitzers steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II. Weitere Vorbesitzer stehen zum Teil im Serviceheft.

Passt der Eindruck zum angegebenen Kilometerstand?

Neben dem Kilometerstand ist natürlich der Zustand des Autos wichtig: Dabei sollte bedacht werden, wie das Auto bisher genutzt wurde. So kann ein Auto mit wenigen Kilometern auf vielen Kurzstrecken mehr verschlissen worden sein als ein auf Langstrecken schonend gefahrener Wagen.

Im Kaufvertrag sollte die tatsächliche Laufleistung schriftlich festgehalten werden. Angaben wie "Kilometerstand abgelesen" oder "laut Tacho" sollte man dagegen besser vermeiden. Gegebenenfalls kann man in einer Werkstatt oder beim ADAC auch einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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