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Doch nicht abgebogen - Blinker zu früh gesetzt: Muss Fahrer mit Vorfahrt haften?


Blinker zu früh gesetzt: Muss Fahrer mit Vorfahrt haften?

Von dpa
01.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Wer falsch blinkt, haftet bei einem Unfall unter Umständen mit - auch wenn er eigentlich Vorfahrt hatte.Vergrößern des BildesWer falsch blinkt, haftet bei einem Unfall unter Umständen mit - auch wenn er eigentlich Vorfahrt hatte. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Koblenz (dpa/tmn) - Im Straßenverkehr darf man sich nicht blind auf die Blinkzeichen anderer Autofahrer verlassen. Wer als eigentlich Wartepflichtiger wegen zu früh gesetzter Blinker anderer losfährt, muss nach einem Unfall mithaften.

Aber auch falsches Blinken und entsprechende Verzögerung können zur Mithaftung führen, wenn danach doch nicht abgebogen wird. Das zeigt ein Urteil (Az.: 12 U 332/ 20) des Oberlandesgerichts Koblenz, auf das der ADAC hinweist.

Ein Autofahrer fuhr auf einer Vorfahrtsstraße auf eine Kreuzung zu. Den rechten Blinker hatte er eingeschaltet und bremste auf rund 25 km/h ab, obwohl Tempo 70 erlaubt war. Ein wartepflichtiger Autofahrer an der Kreuzung fuhr los, weil er mutmaßte, dass der andere abbiegen würde. Das tat dieser aber nicht und es kam zum Unfall. Der andere Autofahrer hätte in eine Werkseinfahrt rund 40 Meter hinter der Kreuzung fahren wollen. Der Mann mit Vorfahrt forderte Schadenersatz.

Sein Argument: Der andere hätte nicht starten dürfen, ohne ganz sicher zu sein, dass er auch wirklich an der Kreuzung abbiegen würde. Das verweigerte jedoch die Versicherung mit dem Hinweis darauf, dass der zu früh gesetzte Blinker und die Drosselung des Tempos diesen Eindruck exakt erweckt hätten.

Der Vorfahrtsberechtigte ging vor Gericht. Das teilte die Haftung hälftig auf. Der gesetzte Blinker mit dem Verringern der Geschwindigkeit hatte den Anschein erweckt, dass der Kläger an der Kreuzung abbiegen würde. Aber der Wartepflichtige hätte nicht einfach darauf bauen dürfen, dass der andere unmittelbar abbiegen würde. Es sei insbesondere auch keine rechtsorientierte Fahrweise erkennbar gewesen, die so einen Abbiegevorgang hätten erwarten lassen.

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