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Diesel-Kläger gestärkt - BGH: Schadenersatz von VW auch nach Autoverkauf


BGH-Urteil zu Dieselskandal
Schadenersatz von VW auch nach Autoverkauf?

Von dpa
Aktualisiert am 20.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Der BGH hat geurteilt: Diesel-Kläger haben auch dann Anspruch auf Schadenersatz von VW, wenn sie das Auto weiterverkauft haben.Vergrößern des BildesDer BGH hat geurteilt: Diesel-Kläger haben auch dann Anspruch auf Schadenersatz von VW, wenn sie das Auto weiterverkauft haben. (Quelle: picture alliance / Lino Mirgeler/dpa)
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Viele Autofahrer haben im Dieselskandal um VW einen Anspruch auf Schadenersatz. Gilt das aber auch, wenn das Auto inzwischen weiterverkauft wurde? Darüber urteilte jetzt der Bundesgerichtshof.

Auch Diesel-Klägerinnen und -Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, haben Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen. Ihr Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden und durch den Weiterverkauf nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

So berechnet sich der Schadenersatz

Bei der Berechnung der Schadenersatz-Summe ist demnach der erzielte Erlös zusammen mit den gefahrenen Kilometern vom ursprünglichen Kaufpreis abzuziehen. Laut VW betrifft das rund 1.000 noch offene Verfahren. (Az. VI ZR 533/20 u.a.)

Gleichzeitig entschieden die obersten Zivilrichterinnen und -richter, dass es sich nicht nachteilig für den Kläger auswirkt, wenn er eine sogenannte Wechselprämie in Anspruch genommen hat. In dem Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und dafür 6.000 Euro Prämie bekommen. Dieses Geld dürfen Betroffene laut BGH behalten, es wird nicht mit dem Schadenersatz verrechnet. Die Prämie habe nichts mit dem Wert des Wagens zu tun, sondern sei eine Belohnung dafür, Auto oder Marke zu wechseln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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