Alle Angaben lt. der Broschüre "E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen" (Herausgeber: DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Stand: 24. November 2010). Sollten Zweifel an der E10-Tauglichkeit bestehen bzw. sollte das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs nahe an den Grenzen des angegebenen Produktionszeitraums/Baujahrs liegen, wird eine Beratung hinsichtlich der E10-Verträglichkeit beim Vertragshändler bzw. über die Hersteller-Hotline empfohlen! (Quelle: DAT)