Für die Dauer der Reparatur kann entweder ein Mietwagen beansprucht werden oder "Nutzungsausfall“ (unterschiedlich hoch je nach Wagentyp). Für einen Mietwagen werden teilweise fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrages für "ersparte Eigenkosten“ abgezogen. Etliche Versicherer verzichten darauf, wenn ein kleineres Fahrzeug gemietet wird.
Achtung: Der Bundesgerichtshof verlangt, dass im Regelfall nicht beim "erstbesten“ Autovermieter unterschrieben wird - es kann passieren, dass (zu) hohe Mietwagenrechnungen von der Versicherung nicht voll akzeptiert werden (Stichwort: "Unfallersatztarif“). Es kann daher sinnvoll sein, sich bei der Versicherung des Schädigers über die Erstattungsfähigkeit zu erkundigen.