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Kfz-Versicherung Rückstufung nach Unfall: So werden Sie nicht zurückgestuft


So werden Sie nach einem Unfall nicht zurückgestuft

Von dpa-tmn, sm, mab

Aktualisiert am 14.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Beschädigtes Auto: Sobald die Versicherung nach einem Autounfall einspringt, stuft sie den Kunden beim Schadenfreiheitsrabatt zurück.Vergrößern des BildesBeschädigtes Auto: Sobald die Versicherung nach einem Autounfall einspringt, stuft sie den Kunden beim Schadenfreiheitsrabatt zurück. (Quelle: Armin Weigel/dpa)
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Wenn es im Verkehr geknallt und die Versicherung den Schaden gezahlt hat, ist die Sache nicht erledigt. Denn der Versicherer setzt Autofahrer beim Schadenfreiheitsrabatt meist zurück. Lässt sich das verhindern?

Nach einem Unfall kann es für Versicherungsnehmer günstiger sein, den Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden selbst zu zahlen. Der Grund: Sobald die Versicherung einspringt, stuft sie den Kunden beim Schadenfreiheitsrabatt zurück. Und das kann teuer werden.

Zur groben Orientierung können Sie sich merken: Bis zu einer Höhe von 1.500 Euro sollten Sie einen Haftpflichtschaden selbst bezahlen (Vollkaskoschaden bis 1.300 Euro).

Rückstufung und Mehrkosten

Die Versicherer stufen Kunden nach einem Schadensfall oftmals um mehrere Stufen zurück. So zahlt der Versicherte in den folgenden Jahren den jeweils mit der entsprechenden Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) verknüpften höheren Prozentsatz seines Tarifs. Dabei sei es egal, ob nur ein sehr kleiner oder ein Totalschaden zu regulieren ist. Auf die Folgejahre gerechnet ergeben sich Mehrkosten, die meist das Vier- bis Fünffache, teils aber sogar fast das Achtfache des jetzigen Jahresbeitrages betragen können.

Wichtig: Sie werden immer erst im darauffolgenden Jahr zurückgestuft.

Es dauert zudem viele Jahre, wieder in die ursprüngliche SF-Klasse der Autoversicherung zurückzukommen. Nach jedem schadenfreien Jahr wird es eine Klasse günstiger. Ab welchem Betrag es sich lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, lässt sich unter anderem mit einem Gratisrechner der Stiftung Warentest im Internet ermitteln.

Näheres zur drohenden Rückstufung erfahren Sie in einer sogenannten Rückstufungstabelle Ihres Versicherers.

Schaden zurückkaufen

Wurde der Schaden bereits reguliert, können Versicherte ihn oft von ihrer Versicherung zurückkaufen. Es bleiben nach einem Unfall meist sechs Monate Zeit, sich zu entscheiden. Bei der Vollkaskoversicherung gibt es allerdings auch Tarife, die das grundsätzlich ausschließen.

Ein Tipp: Immer erst den Versicherer zahlen lassen und dann binnen der Frist überlegen, ob sich ein Schadenrückkauf lohnt. Die Versicherung begleicht den Schaden in der Regel erst, wenn die finale Endsumme klar ist. Und sie lehnt etwaige überhöhte Forderungen des Gegners im Zweifel auch über Gerichtsverfahren ab, für die der Versicherte dann nicht selbst aufkommen muss.

Info: Eine Teilkaskoversicherung deckt nur Schäden durch bestimmte Ereignisse ab, die außerhalb der Kontrolle des Fahrers liegen – wie zum Beispiel Diebstähle, Wildunfälle und Unwetterschäden. Ein Vollkaskoschutz greift darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Unfällen, außerdem werden Vandalismusschäden übernommen.

Rabattschutz abschließen

Alternativ lässt sich ein Rabattschutz abschließen. Damit reguliert die Versicherung, ohne zurückzustufen. Das kostet oftmals einen Aufschlag von 15 bis 25 Prozent auf den Jahresbeitrag, könnte sich jedoch lohnen. Aber aufpassen: Beim Versicherungswechsel erfragt der neue Anbieter normalerweise die Schäden beim vorherigen Anbieter und stuft den Kunden neu ein. Bei Unfällen ergibt sich dann meist eine Rückstufung in eine Klasse wie ohne die bisherige Schutzoption.

Option Rabattretter

Autofahrer mit alten Verträgen und in den höchsten SF-Klassen könnten noch vom sogenannten Rabattretter profitieren. Hier wird der Kunde zwar zurückgestuft, aber nur so weit, dass der bisherige zu zahlende Prozentsatz erhalten bleibt. Denn in den höchsten SF-Klassen sind die Prozentsätze gleich. Die Option können Versicherte nur einmal nutzen. Auch hier lohnt es sich zu überlegen, ob es nicht günstiger sein kann, den Schaden selbst zu bezahlen. Neue Verträge bieten den Rabattretter kaum noch an.

Von den Schadenfreiheitsrabatten sollen unfallfreie Autofahrer profitieren. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen. Denn diese kommt für Schäden auf, die der Fahrer nicht durch sein Verhalten beeinflussen kann, etwa durch Sturm oder Diebstahl.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Stiftung Warentest
  • Verivox
  • Eigene Recherche
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