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Europäischer Gerichtshof kippt die Vorratsdatenspeicherung


Urteil zum Datenschutz
EU-Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

Von afp, dpa
21.12.2016Lesedauer: 1 Min.
Europas Gerichtshof in Luxemburg schützt das europäische Gemeinschaftsrecht.Vergrößern des BildesEuropas Gerichtshof in Luxemburg schützt das europäische Gemeinschaftsrecht. (Quelle: dpa-bilder)
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Das Urteil könnte auch für Deutschland Folgen haben.

Die anlasslose Speicherung aller Daten lasse "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Menschen zu, urteilte der EuGH in Luxemburg. Ausnahmen seien nur bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich.

Urteil auch für Deutschland wichtig

Die Entscheidung des obersten Gerichtshofs der EU könnte auch für Deutschland wichtig werden: 2015 hatte die Bundesregierung ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsanbieter werden damit verpflichtet, Daten von Telefon- und Internetverbindungen bis zu zehn Wochen aufzubewahren. Darauf sollen Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen zugreifen können.

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