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Bundestag billigt mehr Videoüberwachung


Nächtlicher Beschluss
Bundestag billigt mehr Videoüberwachung

Von dpa
10.03.2017Lesedauer: 2 Min.
Hamburgs oberster Datenschützer sieht den Weg in die Totalüberwachung geebnet.Vergrößern des BildesHamburgs oberster Datenschützer sieht den Weg in die Totalüberwachung geebnet. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das der Privatwirtschaft deutlich mehr Rechte bei der Überwachung öffentlicher Plätze und Verkehrsmittel einräumt. Die Polizei soll Bodycams und Kennzeichen-Scanner bekommen.

Als Konsequenz aus mehreren terroristischen Gewalttaten im vergangenen Jahr hat der Bundestag den Weg für mehr Videoüberwachung freigemacht. Der Parlamentsbeschluss vom frühen Freitagmorgen erleichtert vor allem privaten Betreibern das Installieren von Kameras in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und auf Parkplätzen (Gesetzentwurf im PDF-Format). Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Videokameras erhalten Sicherheitsaspekte in Zukunft ein größeres Gewicht als bisher.

Bodycams und Kennzeichen-Scanner

Ferner beschloss der Bundestag die Einführung sogenannter Bodycams für Polizisten (Gesetzentwurf im PDF-Format). Dabei handelt es sich um Kameras, die die Beamten direkt am Körper tragen. Zudem darf die Bundespolizei künftig automatische Lesesysteme für Autokennzeichen einsetzen, um die Fahndung nach Fahrzeugen zu erleichtern. CDU/CSU und SPD versprechen sich von diesen Maßnahmen einen besseren Schutz der Bevölkerung. Die Opposition sieht hingegen eine Beschneidung der Grundrechte ohne sicherheitspolitischen Gewinn.

Abgeordnete der schwarz-roten Koalition erklärten, der Gesetzgeber schließe mit dem Vorstoß zur Videoüberwachung eine Lücke. Der Einsatz der Überwachungskameras werde nur maßvoll erweitert. Die Opposition meinte dagegen, das Gesetz bringe keinen Sicherheitsgewinn, greife dafür aber massiv in Grundrechte ein. Außerdem werde mit den neuen Regeln eine weitere Form der Vorratsdatenspeicherung eingeführt, die private Betreiber auf eigene Kosten finanzieren müssten. Linke und Grüne beklagte weiterhin auch das Eiltempo, mit dem Schwarz-Rot die Initiative in der Nacht durchs Parlament gebracht habe.

"Ein Weg in die Totalüberwachung"

In einer Anhörung zu dem Videoüberwachungs-Gesetz am Montag war der Entwurf von Experten ebenfalls sehr unterschiedlich bewertet worden. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar befürchtete, dass das Gesetz "einen Weg für eine Totalüberwachung des öffentlichen Raums" ebne, ohne jedoch Terroristen abzuschrecken. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull hingegen bewertete das Gesetz als "richtig, angemessen, legitim, verfassungsgemäß". Die Regelung werde praxisgerecht sein, sagte er. Eine Grundrechtsbeeinträchtigung könne er nicht erkennen.

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