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Anti-Tracking-Abfrage: Apple könnte die Funktion in Deutschland abschaffen


Nach Kritik aus der Werbebranche
Apples Anti-Tracking-Abfrage unter iOS ist in Gefahr

Von dpa
Aktualisiert am 23.10.2025Lesedauer: 2 Min.
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Das Logo des US-Technologieunternehmens am Apple Store in der Hamburger Innenstadt. (Symbolbild) (Quelle: Christian Charisius/dpa/dpa-bilder)
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Wenn iPhone-Nutzer zum ersten Mal eine App öffnen, können sie ihr das Tracking bei anderen Diensten verbieten. Jetzt könnte die Funktion in der EU gestoppt werden.

Apple könnte auf Druck von Wettbewerbshütern die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland und anderen europäischen Ländern aufgeben. Mit der Einstellung können Nutzer Apps daran hindern, ihr Verhalten zu Werbezwecken quer über verschiedene Dienste und Websites nachzuverfolgen.

Der iPhone-Konzern verweist auf einen kontinuierlichen Gegenwind aus der Tracking-Industrie. "Nun könnten uns Wettbewerbsuntersuchungen in Deutschland, Italien und anderen europäischen Ländern dazu zwingen, diese Funktion zum Nachteil der europäischen Verbraucher zurückzuziehen", kündigte Apple an.

Bei der Funktion mit dem Namen ATT (App Tracking Transparency) werden Nutzer beim ersten Start einer App gefragt, ob sie ihr erlauben wollen, zu Werbezwecken ihre Aktivitäten in Apps und auf Webseiten anderer Anbieter zu erfassen. Viele lehnen das ab. Seit der Ankündigung vor rund fünf Jahren gibt es Kritik aus der Werbebranche und unter anderem besonders stark vom Facebook-Konzern Meta.

Bedenken beim Bundeskartellamt

Die Anti-App-Tracking-Funktion steht im Mittelpunkt mehrerer Untersuchungen von Wettbewerbsbehörden. In Deutschland kam das Bundeskartellamt im Februar zur vorläufigen Einschätzung, dass die Ausgestaltung der Funktion gegen Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte. Die Behörde verwies unter anderem darauf, die Anforderungen gälten nur für andere App-Anbieter, nicht aber für Apple.

Apple betont, die eigenen Apps des Konzerns sammelten keine Daten in Apps anderer Anbieter. Das Bundeskartellamt bemängelte aber, dass die Regeln den Konzern selbst nicht daran hinderten, Daten etwa aus dem App Store, der Apple ID oder angeschlossenen Geräten zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden. Wann das Bundeskartellamt seine endgültige Einschätzung bekannt gibt, ist unklar. In Italien wird eine Entscheidung der dortigen Wettbewerbshüter zu dem Thema im Dezember erwartet.

In Frankreich verhängten die Behörden im März wegen der Umsetzung der Funktion bereits eine Strafe von 150 Millionen Euro. Apple ging dagegen in Berufung.

Apple konnte Behörden bisher nicht überzeugen

Apple betont, man habe den Wettbewerbsbehörden verschiedene Lösungen vorgeschlagen, deren Bedenken damit aber bisher nicht ausräumen können. Man wolle die Funktion weiterhin europäischen Nutzern anbieten. Den Wettbewerbshütern schwebten aber komplexe Abfragen vor, die die Funktion aus Sicht von Apple faktisch aushöhlen würden.

"Wir hören nicht auf, die zuständigen Behörden in Deutschland, Italien und Europa aufzufordern, Apple zu erlauben, unseren Nutzern dieses wichtige Datenschutz-Tool auch weiterhin zur Verfügung zu stellen", heißt es in der Stellungnahme des Konzerns.

Die US-Datenschutzorganisation Epic (Electronic Privacy Information Center) stärkte Apple unterdessen den Rücken. Kartellwächter müssten anerkennen, dass eine Funktion, mit der Nutzer die Kontrolle über ihre Daten ausüben könnten, nicht als wettbewerbsfeindlich behandelt werden sollte, hieß es in einem Blogeintrag. Schließlich entscheide sich die Mehrheit der iPhone-Nutzer gegen eine übergreifende Erfassung ihrer Daten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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