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Rundfunkbeitrag: Eilantrag gescheitert


Abgewiesen
Eilantrag gegen Rundfunkbeitrag gescheitert

Von dpa
Aktualisiert am 23.04.2013Lesedauer: 2 Min.
Euro-Münzen liegen auf dem Formular zum neuen Rundfunkbeitrag mit dem Aufdruck "Einfach für Alle".Vergrößern des BildesGericht schmettert Klage ab: Rundfunkbeitrag kann weiter erhoben werden. (Quelle: dpa-bilder)
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Der neue Rundfunkbeitrag kann weiter erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies nach Angaben vom Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer zurück. Dieser will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen, weil es den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletze.

Geuer hatte beantragt, den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragsschuldner vorerst auszusetzen. Der Bayerische Rundfunk (BR) begrüßte die Entscheidung.

Aussetzung würde Beitragserhebung beeinträchtigen

Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. "Eine Aussetzung würde zumindest vorübergehend eine gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen, und zwar sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften", begründetet das Gericht seine Entscheidung. Der Datenabgleich diene "der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer größeren Beitragsgerechtigkeit".

Datenabgleich soll einmalig erfolgen

Der neue Rundfunkbeitrag löst die Rundfunkgebühren ("GEZ-Gebühr") ab und wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt. Private Haushalte müssen seitdem unabhängig von der Anzahl der im Haushalt vorhandenen Geräte und der Anzahl der Bewohner einen monatlichen Beitrag von 17,98 Euro pro Wohnung zahlen. Um die Umstellung zu erleichtern, hatten die Landtage einen einmaligen Abgleich der Meldedaten beschlossen.

"Die Daten werden allein für die Erhebung des Rundfunkbeitrags genutzt, eine Verwendung für Werbung und Marktforschung ist gesetzlich ausgeschlossen", betonte der BR-Sprecher Christian Nitsche. "Überflüssige Daten werden unverzüglich gelöscht."

Wann im Hauptsacheverfahren über Geuers Popularklage entschieden wird, steht noch nicht fest.

Rossmann klagt gegen Rundfunkbeitrag

Gegen den Rundfunkbeitrag gibt es auch Widerstand aus der Wirtschaft. So reichte die Drogeriekette Rossmann im Januar Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag ein. Dem Unternehmen zufolge würden die Rundfunkkosten durch die neue Haushaltsabgabe um etwa 500 Prozent steigen.

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