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Brauchen wir noch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice: Die drei Sender werden durch den Rundfunkbeitrag finanziert. (Quelle: Geisler-Fotopress/dpa-bilder)
- Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß – das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Eine Ausnahme: Wer für zwei Wohnungen bezahlt, wird zu stark belastet. Der Gesetzgeber muss hier bis spätestens Mitte 2020 nachbessern.
- Geklagt hatten drei Privatleute und der Autovermieter Sixt. Sie halten den Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig. Die Kläger argumentierten unter anderem, dass Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten benachteiligt würden.
- Was denken Sie über das Urteil zum Rundfunkbeitrag? Gerecht oder nicht? Ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk heutzutage noch nötig? Diskutieren Sie jetzt mit der t-online.de-Redaktion.
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