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EU: Panoramafreiheit bleibt - Urlaubsfotos bleiben straffrei


Panoramafreiheit bleibt
Keine Knöllchen für beliebte Urlaubsfotos

Von dpa
Aktualisiert am 10.07.2015Lesedauer: 2 Min.
In Frankreich ist die Panoramafreiheit eingeschränkt. Der Eiffelturm darf nur tagsüber ohne Einschränkungen fotografiert werden.Vergrößern des BildesEin Selfie vor dem Eiffelturm bleibt tagsüber erlaubt. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Auch in Zukunft dürfen Bürger Fotos von öffentlichen Gebäuden aufnehmen und sie ins Internet stellen. Das EU-Parlament hat die Beschränkungen der sogenannten "Panoramafreiheit" abgelehnt. Allerdings gelten in manchen Ländern von jeher strengere Regeln als in Deutschland.

Private Fotos vor öffentlichen Gebäuden wie dem Berliner Reichstag oder dem Tower of London sollen auch weiterhin im Internet und in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht werden dürfen. Dafür hat sich das Europaparlament am Donnerstag in Straßburg ausgesprochen.

Derzeit ist diese Frage in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich geregelt. Das deutsche Urheberrecht erlaubt es, "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden", zu fotografieren und die Fotos zu verbreiten.

Unterschiedliche Regeln in Europa

Neben Deutschland gewähren auch Österreich, die Schweiz, Spanien, Polen oder Portugal die Panoramafreiheit, schließen Innenräume aber aus. In Großbritannien sind Aufnahmen nicht nur im Freien erlaubt, sondern auch in öffentlich zugänglichen Räumen.

In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland ist dieses Recht jedoch eingeschränkt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Einwilligung etwa von Architekten notwendig ist, sofern deren Urheberrecht noch nicht erloschen ist. Wer beispielsweise den nächtlich erleuchteten Eiffelturm fotografiert und das Bild auf Facebook teilt, riskiert Ärger, wenn er die Beleuchtungsfirma nicht um Erlaubnis fragt. Auch eine Aufnahme der Glaspyramide des Louvre darf nicht ohne Einwilligung geteilt werden. In Belgien bekommt Ärger, wer ein Foto des Brüsseler Atomiums öffentlich zeigt.

EU-Recht sollte verschärft werden

Für eine ähnlich strenge EU-weite Einschränkung hatte sich der Rechtsausschuss des Europaparlaments ausgesprochen – und damit eine Protestwelle bei Berufsfotografen, aber auch Bürgern ausgelöst. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) warnte vor einer Behinderung der Arbeit von Journalisten und Medien, sollte die Panoramafreiheit eingeschränkt werden.

Die EU-Bürger könnten in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin "unbesorgt Selfies posten", betonte die deutsche Berichterstatterin Julia Reda von der Piratenpartei. Auch der für Internet zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger begrüßte das Votum. Die Brüsseler Behörde habe das Panoramarecht nie einschränken wollen, sagte er. Die Kontroverse sei durch eine "missverständliche Idee" im Rechtsausschuss entbrannt. Insofern sei dies eine "Phantomdebatte" gewesen.

EU-Urheberrecht an digitale Zeitalter anpassen

Oettinger kündigte einen "ausgewogenen Vorschlag" zur Neufassung des EU-Urheberrechts an. Dieser solle die technologische Entwicklung berücksichtigen und das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen. Dazu müssten sowohl die Interessen der Bürger, als auch der Urheber geistiger Werte geschützt werden.

Das Europaparlament fordert in seiner Entschließung unter anderem, die Arbeit von Universitäten und Bibliotheken zu erleichtern – indem etwa Bücher nach Erlöschen der Autorenrechte leichter digitalisiert werden können. Auch das Ausleihen von e-Books durch Bibliotheken soll erleichtert werden.

Faire Bezahlung von Kreativschaffenden

Grundsätzlich soll nach dem Willen des Straßburger Parlaments aber auch sichergestellt werden, dass Kreativschaffende wie Musiker, Autoren oder Fotografen für ihre Arbeit eine faire Bezahlung erhalten. Außerdem soll mit dem sogenannten Zitatrecht garantiert werden, dass die Presse Aussagen zitieren darf.

Die Entschließung ist für die EU-Kommission nicht bindend. Bei der geplanten Gesetzgebung zur Reform des Urheberrechts hat das Europaparlament aber ein Mitbestimmungsrecht. Die Kommission, die im kommenden Winter einen Vorschlag vorlegen will, kann daher die Forderungen der EU-Volksvertretung nicht ignorieren.

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