Trotz Verbraucherforen, Aufklärungssendungen im Fernsehen und wachsamer Verbraucherzentralen ist Kleingedrucktes im Handy-Vertrag immer noch gang und gäbe. Gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass ein solcher Vertrag immer eine Bindung auf lange Zeit darstellt, sollten Sie auf der Suche nach einem neuen Tarif besonders wachsam sein.
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Wer Feinheiten und so genannte „Sternchentexte“ am Seitenrand keines Blickes würdigt, riskiert versteckte Kosten oder zumindest Einschränkungen in der Nutzung.
Prepaid-Nutzer müssen Tarifeinschränkungen besonders beachten
Prepaid-Tarife, bei denen das Gesprächsguthaben noch vor der Nutzung aufgeladen werden muss, sind mittlerweile deutlich bezahlbarer als noch vor wenigen Jahren und suggerieren dem Kunden maximale Flexibilität ohne Vertragsbindung. Gibt es einmal Probleme bei der Aufladung oder der Abrechnung, hat der Kunde allerdings das Nachsehen: Die Service-Hotlines kosten von 50 Cent bis zu zwei Euro pro Gesprächsminute. Einige Provider lassen auch aufgeladenes Guthaben bei Nichtnutzung verfallen oder verlangen eine Strafgebühr.
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Kleingedrucktes im Handy-Vertrag oftmals trickreich
Viele Anbieter verlocken den Kunden mit Anschlusspreisbefreiungen oder der Gutschrift der Grundgebühr für die ersten drei Monate. Doch Achtung: In der Regel sind solche Zugeständnisse an Bedingungen geknüpft, so beispielsweise das Erreichen eines bestimmten Mindestumsatzes. Alternativ dazu wird der Kunde aufgefordert eine bestimmte Hotline anzurufen oder eine SMS an den Kundendienst zu versenden. Wer das vergisst, erhält keine Erstattung.
Beachten Sie die Kündigungsfristen
Wer einmal auf Kleingedrucktes im Handy-Vertrag hereingefallen ist, muss die Kostenfalle lediglich bis zum Vertragsende aushalten. Ohne eine Kündigung verlängert sich dieser allerdings um ein weiteres oder gar gleich zwei Jahre. Daher gilt: Beachten Sie die Kündigungsfristen mit einem Kalendereintrag oder schicken Sie sogleich eine schriftliche Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ heraus.