Das Berliner Kammergericht hat die AGB und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp für unwirksam erklärt, da der Messengerdienst diese nur in englischer Sprache anbietet. Darüberhinaus bemängelten die Richter einen Verstoß von WhatsApp gegen das Telemediengesetz.
Etwa 6500 Wörter erklären den Kunden der Facebook-Tochter WhatsApp, was bei der Benutzung des Messengers erlaubt ist und was nicht. In den AGB steht zum Beispiel , dass Personen unter 16 Jahren den WhatsApp nicht nutzen dürfen. In der Datenschutzerklärung nehmen sich die Betreiber das Recht heraus, persönlich identifizierbare Daten zur Verbesserung des Dienstes zu sammeln, persönliche Vorlieben zu analysieren und die Telefonkontakte seiner Kunden zu durchsuchen.
WhatsApp muss Deutsch sprechen
Diese Klauseln sind nun unwirksam, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Verband hatte vor dem Berliner Kammergericht Klage eingereicht, weil WhatsApp sein Regelwerk nicht auf Deutsch erklärt. Das Gericht gab der Klage statt und untersagte WhatsApp, nur die englischen AGB auf seiner deutschen Internetseite zu verwenden (Az. 5 U 156/14). Juristische Texte seien auch in einer gängigen Fremdsprache intransparent, unzumutbar und damit unwirksam.
"AGB von Unternehmen sind ohnehin oft lang und für Verbraucher schwer verständlich. Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch in einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen", sagt dazu Klaus Müller, Vorstand des vzbv. WhatsApp ist leider bei Weitem nicht der einzige App-Hersteller, der keine deutschen AGB anbietet. Mit dem Urteil muss immerhin die meistgenutzte App jetzt nachbessern.
WhatsApp verstößt gegen das Telemediengesetz
Ganz unabhängig von der gewählten Sprache stellten die Richter einen weiteren Verstoß fest: Kunden können die Betreiber derzeit nur per E-Mail kontaktieren. Nach dem Telemediengesetz muss es aber zusätzlich eine zweite Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme geben – etwa eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Zwar hat das Kammergericht keine Berufung zugelassen, WhatsApp kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
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