WhatsApp teilt Nutzerdaten mit Facebook
Der Messenger-Dienst WhatsApp teilt jetzt Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook. In Deutschland war das bisher nicht erlaubt. Wegen der Datenschutzgrundverordnung ist das Verbot aufgehoben.
In WhatsApps "rechtlichen Hinweisen" scheint noch alles in Ordnung: Dort schreibt der Messenger-Dienst, dass geteilte Inhalte auf WhatsApp nicht mit anderen Apps des Mutterkonzerns geteilt werden.
In einer Unterseite auf der Webseite steht dagegen konkret: WhatsApp teilt Telefonnummer, verschiedene Geräteinformationen und Nutzungsinformationen mit Facebook. Beispielsweise, wann Nutzer zuletzt WhatsApp verwendet haben, wann der Account registriert wurde und wie oft man den Messenger benutzt. Laut dem Unternehmen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.
In Deutschland bisher verboten
Bereits 2016 verkündete WhatsApp, Nutzerdaten austauschen zu wollen. Der Hamburgische Datenschutz-Beauftragte Johannes Caspar kämpfte mit einer Anordnung gegen den Austausch an. Anfang März 2018 bestätigte ein Oberverwaltungsgericht Caspars Anordnung.
Das Problem: Aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung, gelten laut Facebook nur noch Anordnungen aus Irland, wo der Konzern seinen Hauptsitz hat. Anordnungen aus Deutschland gelten damit nicht mehr, so Facebook.
Nutzer müssen Widerspruch einlegen
Facebook bestätigte am Donnerstag die Datenweitergabe. Das Unternehmen beantwortete schriftlich Fragen von EU-Abgeordneten vom Dienstag. Eine Frage lautete: "Wollen Sie versprechen, dass es zu keinem Austausch zwischen den beiden Diensten kommt?" Die Antwort: "Nein, weil wir Daten zwischen Facebook und WhatsApp teilen werden, damit Facebook Services wie Tools und Analysen für WhatsApp bereitstellt und dabei hilft, einen Missbrauch auf unseren Diensten zu bekämpfen."
Datenschützer Caspar bezeichnet gegenüber der IT-Seite "Golem.de" den Vorgang als alarmierend. Er empfiehlt Nutzern, der Datenweitergabe zu widersprechen. WhatsApp hat auf seiner Webseite dafür eine Anleitung bereitgestellt. Nutzer müssen unter anderem an WhatsApp ihren vollständigen Namen und eine ausführliche Begründung schicken. Der Konzern kann den Widerspruch ablehnen, wenn er die Gründe als unzureichend erachtet.
Eine andere Möglichkeit, die auch WhatsApp nennt: Den Account löschen.
- WhatsApp-Richtlinien
- WhatsApp: Widerspruch einlegen
- Fragen von EU-Abgeordneten: Antworten auf Facebook