Vorsicht vor reduzierter B-Ware in Online-Shops
Viele Online-Shops locken Kunden mit reduzierter B-Ware, also Ausstellungstücken oder Restposten zu besonders günstigen Preisen. Verbraucher sollten jedoch vorsichtig sein und nicht vorschnell zugreifen, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine Stichprobe ergab: Manche Händler legen für B-Ware ihre eigenen Regeln fest, sodass ein vermeintliches Schnäppchen sogar teurer werden kann als Neuware.
Die Händler werben beispielsweise mit "supergünstigen Preisen" und hohen Rabatten für Ausstellungsstücke und Artikel mit "Schönheitsfehlern auf der Oberfläche", "Gebrauchsrückständen im Gerät" oder "Verpackungsschäden". In vielen Fällen seien das Rückläufer aus Online-Bestellungen – auch wenn es anders angegeben sei.
Zehn Online-Shops im Test
Insgesamt zehn Shops prüfte die Verbraucherzentrale. Die gekauften Geräte sollten nach Angabe möglichst wenige Gebrauchsspuren aufweisen oder als "wie neu" angeboten werden und waren zufällig ausgewählt. Die Angabe über den Zustand der B-Ware ist für Verbraucher jedoch undurchsichtig: Amazon vergibt vier Kategorien von "wie neu" bis "akzeptabel", andere Shops vermerken nur den Zusatz "Vorführgerät". Diese Bezeichnung sagt nichts über etwaige Gebrauchsspuren aus und ist deshalb vollkommen unbrauchbar.
Nur 7,4 Prozent billiger
Elektromärkte und Online-Versender reduzieren die Artikel unterschiedlich stark. Während ein Reiskocher mit Gebrauchsspuren bei Alternate nur noch halb so viel kostete wie ursprünglich, senkte Comtech einen Samsung-Fernseher mit Verpackungsschaden lediglich um 22 Euro. Conrad gab im Schnitt einen Nachlass von 27 Prozent, Amazon lediglich 7,4 Prozent. Selbst in verschiedenen Filialen eines Anbieters waren die Rabatte uneinheitlich.
Beim Preisvergleich zeigte sich insgesamt ein ernüchterndes Bild: Im Schnitt war die B-Ware gerade einmal 8 Prozent billiger. Zieht der Kunde eine Preissuchmaschine hinzu, findet er sogar Neuware zu günstigeren Preisen bei einem anderen Händler. Im Test war das bei jedem siebten Gerät der Fall.
Nur vier Händler gewähren volle Garantiedauer
Auf den Schnäppchenjäger warteten möglicherweise weitere Fußangeln: So kann die Gewährleistung beim Kauf von gebrauchten Sachen von zwei auf mindestens ein Jahr reduziert werden. Davon machten sechs der getesteten Händler auch Gebrauch. Konsequent zwei Jahre Gewährleistung spendierten dagegen Alternate, Amazon, Ars24 und Technikdirekt.
Die Verbraucherschützer kritisierten auch die zum Teil sehr hohen Versandkosten für B-Ware, obwohl neue Artikel vom gleichen Händler per Gratislieferung verschickt werden. Das passierte im Test bei Comtech und Cyberport und ließ die Ersparnis zum Teil deutlich schrumpfen.
Keine Nachteile entstehen beim Rückgaberecht: Auch auf reduzierte Ware und Sonderposten müssen Händler ihren Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen.