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US-Gerichtsurteil: Donald Trump darf Twitter-Nutzer nicht blockieren


Gerichtsurteil
Donald Trump darf Twitter-Nutzer nicht blockieren

Aktualisiert am 24.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Trump Twitter LawsuitVergrößern des BildesDonald Trump darf bei Twitter keine Nutzer mehr blockieren. (Quelle: J. David Ake (Archivbild)/ap-bilder)
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Donald Trump und sein Social-Media-Team blockieren auf Twitter oft unliebsame Follower seiner Nachrichten. Nach Ansicht eines US-Bundesgerichts hat er damit gegen die Verfassung verstoßen.

US-Präsident Donald Trump darf laut einer Entscheidung eines New Yorker Bundesgerichts niemanden auf Twitter davon abhalten, seinem Account zu folgen. Dass einige Twitter-Nutzer daran gehindert wurden, die Kurzmitteilungen des Präsidenten auf seinem persönlichen Twitter-Konto @realDonaldTrump zu lesen und direkt zu kommentieren, habe den ersten Verfassungszusatz zur Meinungsfreiheit verletzt. Dies erläuterte die New Yorker Richterin Naomi Reice Buchwald am Mittwoch in einer 75-seitigen Begründung zu ihrer Entscheidung.

Einigen Nutzern sei der Zugang zu Trumps Tweets unbestreitbar "als Folge einer Standpunkt-Diskriminierung" verwehrt worden, monierte die Bundesrichterin. Sie gab damit einer Gruppe von Twitter-Nutzern sowie dem Knight First Amendment Institute der Colombia University Recht, das sich der Verteidigung der Meinungsfreiheit verschrieben hat.

Twitter-Auftritt ein "öffentliches Forum"

Buchwald hob hervor, dass Trump Twitter für eine Vielzahl politischer Ankündigungen nutze und sein Twitter-Auftritt daher ein "öffentliches Forum" sei, das niemanden wegen seiner politischen Überzeugungen ausschließen dürfe. Der Präsident habe zwar auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung, dürfe durch dessen Ausübung aber dieses Recht bei seinen Kritikern nicht einschränken.

52 Millionen Nutzer folgen dem US-Präsidenten auf @realDonaldTrump. Er hat auch noch ein offizielles Twitter-Konto unter @POTUS, der Abkürzung für "President of the United States".

Der Forderung der Kläger, gegen Trump und seinen Social-Media-Beauftragten Dan Scavino in der Sache eine einstweilige Verfügung zu erlassen, kam die Richterin allerdings nicht nach. Sie setze darauf, dass sich das Weiße Haus an ihre Entscheidung halte, weil "kein Regierungsvertreter über dem Gesetz steht", erklärte Buchwald.

Wie viele Nutzer keinen direkten Blick auf Trumps Tweets hatten, ist nicht bekannt. Laut Schätzungen waren mehrere hundert Menschen betroffen.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • afp
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