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Trotz massiver Kritik: Grünes Licht für Versteigerung der 5G-Frequenzen


Trotz massiver Kritik
Grünes Licht für Versteigerung der 5G-Frequenzen

Von rtr
Aktualisiert am 26.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Mobilfunkmast auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart: Die Versteigerung der ersten 5G-Lizenzen kann wie geplant im Frühjahr 2019 stattfinden.Vergrößern des BildesMobilfunkmast auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart: Die Versteigerung der ersten 5G-Lizenzen kann wie geplant im Frühjahr 2019 stattfinden. (Quelle: Arnulf Hettrich/imago-images-bilder)
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Der Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G im Frühjahr 2019 steht nichts mehr im Wege. Am Montag stimmte der Beirat der Bundesnetzagentur dem finalen Entwurf zu.

Trotz scharfer Kritik und zahlreicher Änderungsvorschläge aus Politik und Wirtschaft wurden die Mitte November veröffentlichten vorläufigen Vergabebedingungen nicht mehr geändert. In Kürze dürfte nun die Präsidentenkammer der Bonner Behörde den Entwurf unterzeichnen.

"Auch wenn nicht alle Forderungen des Beirates umgesetzt wurden, ist der Plan sowohl von der Quantität als auch von der Qualität her ein wichtiger Sprung nach vorne", sagte der Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer, der dem Beirat der Bundesnetzagentur vorsteht.

Die endgültigen Vergabebedingungen für den Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G umfassten "Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land", erklärte die Netzagentur am Montag. Zu diesen Auflagen gehört, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) zu versorgen.

"Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft", erklärte Netzagentur-Präsident Jochen Homann. "Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei."

Die Vergabebedingungen umfassen der Behörde zufolge auch "Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs wie eine Diensteanbieterregelung und Regelungen zum nationalen Roaming." Das Zulassungsverfahren zur Versteigerung ist mit der Veröffentlichung der Entscheidung eröffnet. Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen wollen, können nun bis zum Nachmittag des 25. Januar Zulassungsanträge stellen. Der Beginn der Auktion ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte die Vergabebedingungen. Diese seien aus Verbrauchersicht "enttäuschend", erklärte vzbv-Chef Klaus Müller. "Der jetzt schon stagnierende Wettbewerb im Mobilfunkmarkt wird dadurch weiter zementiert", kritisierte er. "Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten."

Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Vorsitzender der Monopolkommission, Achim Wambach, sprach hingegen von einem "guten Kompromiss". Von den teilweise geforderten sehr hohen Auflagen, "die eine unverhältnismäßig hohe Belastung der ausbauenden Unternehmen dargestellt hätten", sei richtigerweise abgesehen worden.

5G gilt als Schlüsseltechnologie für eine Reihe von Zukunftsfeldern wie etwa das autonome Fahren. Streit hatte es im Vorfeld immer wieder um die Flächendeckung mit dem neuen Standard gegeben. So hatten etwa der Bauernverband und der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor einer wachsenden Kluft zwischen Stadt und Land gewarnt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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