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Urteil: Muss ich für Restguthaben die Prepaid-Karte zurückgeben?


Urteil
Muss ich für Restguthaben die Prepaid-Karte zurückgeben?

Von dpa
Aktualisiert am 23.05.2019Lesedauer: 1 Min.
Befindet sich auf der Prepaid-Karte noch ein Restguthaben, sollen Nutzer oft erst die Karte zurücksenden, bevor sie das Geld erhalten.Vergrößern des BildesBefindet sich auf der Prepaid-Karte noch ein Restguthaben, sollen Nutzer oft erst die Karte zurücksenden, bevor sie das Geld erhalten. Zulässig ist diese Praxis nicht. (Quelle: Bernd Thissen./dpa)
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Düsseldorf (dpa/tmn) - Haben Prepaid-Kunden nach Vertragsende noch Restguthaben, wollen sie sich diese Summe gerne auszahlen lassen. Verlangt ein Mobilfunkanbieter, dass man dafür zunächst die nicht mehr genutzte SIM-Karte zurückschicken muss, ist das nicht rechtens.

Folgendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 12 O 264/18) hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwirkt:

In dem Fall hatten die Verbraucherschützer gegen einen Anbieter geklagt, der so eine Klausel in seinen Mobilfunkverträgen hatte. Die Bedingung - erst SIM-Karte, dann Guthaben-Auszahlung - habe die Firma inzwischen aus seinen Geschäftsbedingungen gestrichen. Das Urteil ist nach Angaben der Verbraucherschützer noch nicht rechtskräftig.

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