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Vergiss es!: Dem Internet persönliche Infos und Fotos entreißen


Vergiss es!
Dem Internet persönliche Infos und Fotos entreißen

Von dpa
01.06.2022Lesedauer: 3 Min.
Sind Fotos einmal ungewollt im Internet gelandet, sind sie da für immer - oder etwa nicht?.Vergrößern des BildesSind Fotos einmal ungewollt im Internet gelandet, sind sie da für immer - oder etwa nicht?. (Quelle: Tobias Hase/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Wenn im Internet falsche oder unliebsame Informationen, private oder kompromittierende Fotos auftauchen, ist guter Rat erst einmal teuer. Wie geht man damit um? Welche Möglichkeiten gibt es, Informationen, Fotos oder Videos rund um die eigene Person aus dem Netz zu tilgen oder sie löschen zu lassen?

"Niemand darf ohne mein Einverständnis Bilder von mir veröffentlichen. Wer es dennoch tut, verletzt mein Recht am eigenen Bild, eine spezielle Form des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", erklärt Rechtsanwalt Jonas Jacobsen, Experte für IT-Recht und geistiges Eigentum. Geregelt sei das im Kunsturhebergesetz (KUG), das explizit die Veröffentlichung von Fotos anderer Menschen durch Dritte verbiete.

"Dabei muss man aber zwischen Veröffentlichung und Anfertigung unterscheiden. Nur für die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung - nicht also für die Anfertigung selbst - bedarf es grundsätzlich einer Einwilligung", sagt Jacobsen. Es gebe aber auch Ausnahmen von dieser Regelung. Zum Beispiel wenn man auf einer Demonstration als Teil der Menschengruppe fotografiert wird - so ein Foto dürfe auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden.

In Einzelfällen, die nicht ganz so klar sind - zum Beispiel, wenn ich nur im Hintergrund eines Fotos zu sehen, aber dennoch klar zu erkennen bin, müsse dann individuell abgewogen werden: "Der Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts ist nicht schrankenlos. Er kann insbesondere zu Gunsten der Grundrechte anderer Personen, wie zum Beispiel der Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt werden", erklärt der Rechtsanwalt.

Prävention ist der beste Schutz

Gesetz oder nicht - dass unliebsame Bilder oder Informationen im Internet landen, lasse sich nicht absolut sicher verhindern, so Rebekka Weiß vom IT-Branchenverband Bitkom: "Letztlich kann alles, was ich mit Dritten geteilt habe oder was durch einen unerlaubten Zugriff auf meine Geräte abgerufen wurde, seinen Weg ins Netz finden". Was man selbst tun könne, sei gewisse Materialien gar nicht erst zu erstellen - Nacktfotos zum Beispiel.

Auch den Zugang zu den Dingen, die man veröffentlicht, zu begrenzen, könne eine gute Idee sein, gibt Dr. Michael Littger, Geschäftsführer der Initiative Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN), zu bedenken. So lasse sich zum Beispiel das gesamte Instagram-Profil auf privat stellen oder alternativ die Sichtbarkeit einzelner Storys für einen ausgewählten Kreis an Personen zugänglich machen. "So kann man verhindern, dass Bilder, die man selbst hochlädt, von Fremden missbraucht werden", sagt Littger.

Wer herausfinden möchte, welche Bilder und Informationen zur eigenen Person im Netz kursieren, kann seinen eigenen Namen durch Suchmaschinen laufen lassen oder bei diesen direkt einen Alarm einrichten, der per Mail über neue Suchergebnisse informiert, erklärt Littger. Auch in den sozialen Netzwerken bringe ein ähnliches Vorgehen gute Ergebnisse. Meistens erfahre man von peinlichen Fotos aber am schnellsten durch Freunde und Familie, mit denen man auf Social Media verbunden ist.

Löschen und löschen lassen

Nun ist es wirklich passiert: Ich finde ein peinliches Foto von mir im Netz und will, dass es schnellstmöglich wieder verschwindet. Was tun? "Erst einmal auf den Verantwortlichen zugehen und darum bitten, das Foto zu löschen oder den Post zu ändern", sagt Littger. Meist werden unliebsame Fotos unüberlegt und ohne böse Absicht in den sozialen Medien hochgeladen.

Rechtsanwalt Jonas Jacobsen erklärt, es sei zudem wichtig, nicht nur um Löschung zu bitten, sondern auch darum, den Inhalt nicht wieder neu hochzuladen. Dazu sollten Betroffene die Webseitenbetreiber oder Plattform und gegebenenfalls die hochladende Person abmahnen.

Wenn es um Inhalte auf Plattformen wie Instagram und Facebook geht, sei es zudem immer sinnvoll und rechtlich auch notwendig, sich direkt an die Plattform zu wenden, erklärt Jacobsen. Denn diese hafte in der Regel erst dann für den Rechtsverstoß, wenn sie um diesen weiß.

In sozialen Netzwerken Markierungen entfernen

Bei Facebook und Instagram geht das über die Melden-Funktion. Wurde man auf einem Foto von einer anderen Person markiert, kann man dies auch eigenständig wieder entfernen. Unter "Profileinstellungen" und "Beiträge und Markierungen überprüfen" lässt sich zudem einstellen, dass Markierungen auf den Bildern anderer Nutzer nicht ohne Freigabe zum eigenen Profil hinzugefügt werden.

Oft reicht es aber nicht, unliebsame Fotos nur dort löschen zu lassen, wo sie zuerst hochgeladen wurden. Das kann verschiedene Gründe haben: Vielleicht wurde das Foto auf anderen Seiten repostet oder auf einem privaten Blog hochgeladen und der Betreiber weigert sich, es zu löschen.

In diesem Fall könne man die Suchmaschinen um die Löschung des Suchergebnisses bitten, erklärt Rebekka Weiß. Das sei sehr effektiv - selbst wenn damit nicht der Beitrag an sich gelöscht ist: "Wenn ein Beitrag nicht bei Google & Co. auftaucht, ist er im Netz nur sehr schwer zu finden." Außerdem habe man über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch einen Anspruch darauf, sagt Jacobsen. Die SuchmaschinenGoogleundBingbieten für solche Löschwünsche eigene Formulare an.

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