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Deutsche Welle verschwindet von deutschen TV-Plattformen
Die Deutsche Welle verschwindet von TV-Plattformen. Die rechtliche Grundlage zur Ausstrahlung im Fernsehen ist umstritten. Das Programm kann aber andernorts gesehen werden.
Die Deutsche Welle wird ihr Programm kĂŒnftig nicht mehr ĂŒber innerdeutsche TV-Plattformen verbreiten. Das teilten Medienregulierer am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zu solchen TV-Plattformen zĂ€hlen demnach etwa Magenta TV, Joyn, Sky Q, Zuhause Kabel und Zattoo.
Das bedeutet aber nicht, dass hierzulande das Programm des deutschen Auslandssenders ĂŒberhaupt nicht mehr empfangen werden kann. "Eine Verbreitung des Programms der Deutschen Welle im offenen Internet und ĂŒber die eigenen Webseiten fĂ€llt nicht in die direkte ZustĂ€ndigkeit der Medienanstalten", hieĂ es weiter von den Landesmedienanstalten. Auch Youtube zĂ€hle nicht zu den betroffenen TV-Plattformen.
Medienregulierer zweifeln RechtmĂ€Ăigkeit an
Die Regulierer halten die Verbreitung der Programme der Deutschen Welle auf innerdeutschen TV-Plattformen fĂŒr unzulĂ€ssig und begrĂŒnden dies mit dem gesetzlichen Auftrag des Senders zur Verbreitung von Rundfunk fĂŒr das Ausland.
Im Deutsche-Welle-Gesetz steht zur Aufgabe (Paragraf 3): "Die Deutsche Welle bietet fĂŒr das Ausland Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und Telemedien an." Die Angebote werden in deutscher sowie in anderen Sprachen verbreitet.
Nach lĂ€ngeren GesprĂ€chen habe man sich mit der Deutschen Welle auf die Einstellung der Programmverbreitung speziell ĂŒber die innerdeutschen TV-Plattformen verstĂ€ndigt, teilten die Landesmedienanstalten weiter mit. Hintergrund ist auch, dass hessische Regulierer in dem Zusammenhang ein erstes Verfahren gegen Magenta TV eingeleitet hatten, das nun aber eingestellt worden sei.
Solche TV-Plattformen stehen laut LÀnder-Staatsvertrag unter der Aufsicht der Landesmedienanstalten. Die Anstalten in den BundeslÀndern beaufsichtigen den privaten Rundfunk und deren Medieninhalte im Internet. Sie sind unabhÀngige Stellen.
Rechtliche PrĂŒfung der Verbreitung im Internet steht noch aus
Der Bund prĂŒft derzeit die Auslegung des Deutsche-Welle-Gesetzes. Es geht um die Frage, ob das fĂŒr das internationale Publikum im Ausland ausgerichtete Programm des deutschen Auslandssenders auch in Deutschland im Internet wie bislang abrufbar sein kann.
Eine Sprecherin von Claudia Roth als Beauftragte der Bundesregierung fĂŒr Kultur und Medien (BKM) teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Der Abruf des internationalen Angebots der DW ĂŒber das Internet auch in Deutschland wird aufgrund des Hinweises der Landesmedienanstalten auf seine Vereinbarkeit mit dem DW-Gesetz derzeit durch die BKM geprĂŒft."
Dort hieĂ es auch, dass man mit den Regulierern vertrauensvoll zusammenarbeite. "Ihre rechtliche Bewertung zur Verbreitung der DW ist nachvollziehbar und begrĂŒndet." Die Deutsche Welle habe dem Anliegen auch unverzĂŒglich entsprochen.







